Familienvermögensrecht
OLG Karlsruhe, Beschl. v. 20.7.2017 – 2 UF 52/17
Wenn ohne eine Löschung der nicht valutierten Grundschulden (Eigentümergrundschulden) eine Teilungsversteigerung wesentlich erschwert oder sogar vereitelt werden würde, kann jeder Ehegatte als Teilhaber die Zustimmung zur Löschung dieser Grundschulden verlangen.
OLG Dresden, Beschl. v. 11.5.2017 – 20 WF 563/17, FamRZ 2017, 1563
Voraussetzung für die Aufhebung der Zugewinngemeinschaft gemäß §§ 1386, 1385 Nr. 1 BGB ist allein die dreijährige Trennungszeit der Beteiligten; das Rechtsschutzbedürfnis für den Aufhebungsantrag entfällt nicht allein deshalb, weil bereits eine Folgesache Güterrecht anhängig ist.
Gewaltschutz
OLG Bremen, Beschl. v. 12.6.2017 – 5 UF 14/17
Es begegnet keinen Bedenken, wenn das Familiengericht – bei fehlenden Anhaltspunkten für eine vom Schuldner darzulegende und zu beweisende Schuldunfähigkeit – im Rahmen des ihm eingeräumten Ermessens bei Anordnung einer Ordnungshaft von 40 Tagen wegen zweier Verstöße gegen eine Gewaltschutzanordnung u.a. auf Unterschiede in Alter und körperlicher Verfassung der Beteiligten sowie die aus anderen Verfahren bekannte Neigung des Antragsgegners abstellt, schwächeren Personen gegenüber bedrohlich aufzutreten, um vermeintliche Ansprüche durchzusetzen.
Sorge- und Umgangsrecht
KG, Beschl. v. 13.4.2017 – 16 UF 8/17, FamRZ 2017, 1409
Bei hoher elterlicher Konfliktbelastung entspricht das paritätische Wechselmodell in der Regel nicht dem Kindeswohl.
OLG Köln, Beschl. v. 8.12.2016 – 25 UF 109/16, FamRZ 2017, 1514 m. Anm. Menne
Ein begleiteter Umgang des Kindes mit seinem Vater in Polen kann gemäß § 1684 Abs. 3 BGB angeordnet werden, nachdem eine Entscheidung des deutschen Gerichts zum Umgang gemäß Art. 40 Abs. 1 lit. a, 41 EuEheVO in Polen vollstreckbar ist und über eine polnische Verbindungsrichterin geklärt worden ist, dass eine Umgangsbegleitung vor Ort am Wohnsitz der Kindesmutter durchgeführt werden kann (red. LS).
Vormundschaft
BGH, Beschl. v. 13.9.2017 – XII ZB 497/16
Die Bestellung eines Rechtsanwalts zum Mitvormund für einen unbegleiteten minderjährigen Flüchtling zur Vertretung in ausländerrechtlichen Angelegenheiten einschließlich des Asylverfahrens ist auch dann unzulässig, wenn es dem Vormund an (einschlägiger) juristischer Sachkunde fehlt (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 29.5.2013 – XII ZB 530/11, FamRZ 2013, 1206, und v. 4.12.2013 – XII ZB 57/13, FamRZ 2014, 472).
Abstammung
BGH, Beschl. v. 13.9.2017 – XII ZB 403/16
Führt von den nach Art. 19 Abs. 1 EGBGB für die Feststellung der Vaterschaft alternativ berufenen Rechtsordnungen zum Zeitpunkt der Geburt nur eine Rechtsordnung zur rechtlichen Vaterschaft (hier: des italienischen Ehemanns der Mutter aufgrund Anwendung deutschen Rechts), so kann diese grundsätzlich nur nach dem gemäß Art. 20 EGBGB anwendbaren Anfechtungsstatut beseitigt werden (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 19.7.2017 – XII ZB 72/16, FamRZ 2017, 1687 [m. Anm. Duden, S. 1690, und Anm. Henrich, S. 1691], zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).
BGH, Beschl. v. 6.9.2017 – XII ZB 660/14
1. Ein Frau-zu-Mann-Transsexueller, der nach der rechtskräftigen Entscheidung über die Änderung der Geschlechtszugehörigkeit ein Kind geboren hat, ist im Rechtssinne Mutter des Kindes.
2. Er ist sowohl im Geburtenregister des Kindes als auch in den aus dem Geburtenregister erstellten Geburtsurkunden – sofern dort Angaben zu den Eltern aufzunehmen sind – als "Mutter" mit seinen früher geführten weiblichen Vornamen einzutragen.
Namensrecht
OLG Karlsruhe, Beschl. v. 30.3.2017 – 11 W 107/16 (Wx), FamRZ 2017, 1532
Erwirbt ein deutsch-britischer Staatsangehöriger während seines gewöhnlichen Aufenthalts in Großbritannien durch sog. "deed poll" ein Adelsprädikat, so kommt eine Eintragung des gewählten Nachnamens ("Graf von …", "Freiherr von …") in deutsche Personenstandsbücher nicht in Betracht, da dies mit dem in Art. 48 EGBGB enthaltenen ordre-public-Vorbehalt nicht vereinbar ist (red. LS; die zugelassene Rechtsbeschwerde wurde eingelegt, BGH XII ZB 188/17).
Unterbringung
BGH, Beschl. v. 30.8.2017 – XII ZB 430/16
Zu den Anforderungen an einen Überzeugungsversuch vor der Durchführung einer Zwangsbehandlung im Rahmen einer einstweiligen Unterbringung nach § 126a StPO.
Betreuung
BGH, Beschl. v. 13.9.2017 – XII ZB 157/17
Auch bei einem umfangreichen Vermögen des Betreuten kann ein Einwilligungsvorbehalt nur dann angeordnet werden, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Vermögensgefährdung erheblicher Art vorliegen. Der Grundsatz der Erforderlichkeit bedeutet dabei auch, dass der Einwilligungsvorbehalt je nach den Umständen auf ein einzelnes Objekt oder eine bestimmte Art von Geschäften beschränkt werden kann (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 28.7.2015 – XII ZB 92/15, FamRZ 2015, 1793).
BGH, Beschl. v. 16.8.2017 – XII ZB 450/16
1. Das Betreuungsgericht muss durch die rechtzeitige Benachrichtigung des Verfahrenspflegers vom Anhörungstermin sicherstellen, dass dieser an der Anhörung des Betroffenen teilnehmen kann (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 21.6.2017 – XII ZB 45/17, FamRZ 2017, 1610).
2. Bei dem Einwilligungsvorbehalt handelt es sich u...