Das Kind kann sich in einem Loyalitätskonflikt befinden, wenn zwischen dem sorgeberechtigten Elternteil und dem umgangsberechtigtem Elternteil ein erheblicher Konflikt besteht.[86] Angesichts dieses elterlichen Konfliktes kann das Kind schlicht überfordert sein. Lehnt das Kind den Umgang mit nachvollziehbaren Gründen ab, ist der Umgang (befristet) auszuschließen.[87]

[86] OLG Celle FamRZ 1998, 971, 972; OLG Hamm FamFR 2011, 23.
[87] OLG Celle FamRZ 1998, 971, 972.

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