Niepmann/Seiler 14. Auflage 2019, 544 Seiten, 57 EUR, Reihe NJW Praxis, Verlag C.H. Beck

In der aktuellen Auflage des Buches von Niepmann/Seiler zum Unterhaltsrecht ist ein Bearbeiterwechsel eingetreten. Den Bearbeitungsteil von Werner Schwamb, Vors. Richter am OLG Frankfurt/M. a.D., hat nunmehr Dr. Christian Seiler, Direktor des AG Freising, übernommen.

Das Werk ist in zwei große Abschnitte unterteilt. Teil 1 befasst sich mit den Grundlagen des Unterhaltsrechts (u.a. mit Berechnungsmethoden, Grundlagen der Bedarfsermittlung und des Mangelfalls).

Im umfangreicheren Teil 2 wird die konkrete Bemessung der Unterhaltshöhe behandelt.

Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Ehegattenunterhalt. Mitbehandelt werden der Kindesunterhalt und Ansprüche aus § 1615l BGB. Der Elternunterhalt wird in den Grundzügen behandelt. Es werden alle relevanten unterhaltsbezogenen Themenbereiche bearbeitet und umfangreich mit Fußnoten belegt. Ganz im Sinne der Zielrichtung des Buches, dem Praktiker eine Hilfe für die Bewältigung seiner Fälle an die Hand zu geben, umfassen die Fußnoten in erster Linie Rechtsprechungsnachweise, die bis einschließlich 15.5.2019 berücksichtigt sind.

Alle aktuellen Entscheidungen sind eingearbeitet. So u.a. zum konkreten Bedarf die neue Rechtsprechung des BGH, der nicht nur die Grenze, innerhalb derer eine Quotenberechnung unproblematisch möglich ist, auf ein Familieneinkommen von 11.000 EUR angehoben hat, sondern auch bei darüber hinausgehenden Einkünften neben einer konkreten Bedarfsermittlung auch eine Quotenberechnung eröffnet hat, soweit das Familieneinkommen vollständig für Lebensbedarf verbraucht wurde. Wenn sich der Rezensent eine Anregung erlauben darf, wäre es die, im Stichwortverzeichnis unter "Bedarfsermittlung" auch das Unterstichwort "konkreter Bedarf" zu ergänzen oder als eigenes Stichwort aufzunehmen, weil es für Suchzwecke geläufiger erscheint als das Stichwort "Sättigungsgrenze".

Die geänderte Rechtsprechung des BGH zur Berücksichtigung von Tilgungsleistungen bei Alleineigentum auch für den Ehegattenunterhalt jenseits der Rechtshängigkeit der Scheidung wird thematisiert und in der Tendenz bejaht, allerdings in den folgenden Randnummern für den Ehegattenunterhalt nicht mehr vertieft.

Im Rahmen der fundiert dargelegten Rechtsprechung zur Unterhaltsbegrenzung beim nachehelichen Unterhalt werden auch die schwierigen prozessualen Fragen der Präklusion anschaulich erläutert – einschließlich der geänderten aktuellen BGH-Rechtsprechung, dass eine Präklusion von sog. Alttatsachen aus einem früheren Verfahren voraussetzt, dass diese Umstände schon im Ausgangsverfahren erheblich waren, was nicht der Fall ist, wenn der unterhaltspflichtige Abänderungsgegner im Vorverfahren auf Unterhaltserhöhung schon aus anderen Gründen voll obsiegt hatte.

Auch der neue Mitautor Dr. Seiler hat sich der – vom Rezensenten allerdings nicht geteilten – Ansicht des BGH angeschlossen, dass bei konkurrierenden gleichrangigen Ansprüchen auf Ehegattenunterhalt im Mangelfall eine Dreiteilung der Einkünfte der Beteiligten auf der Ebene der Leistungsfähigkeit vorzunehmen sei.

Oft schwierig zu beurteilen und streitig ist, welche Einkommensveränderungen nach Trennung/Scheidung bei der Bedarfsermittlung zu berücksichtigen sind. Dazu geben die Verfasser eine sehr praktische Hilfestellung durch eine alphabetische Übersicht über die Rechtsprechung, wobei die Veränderungen aufseiten des Pflichtigen im ersten Teil (Rn 59 ff.) und aufseiten des Berechtigten im zweiten Teil (Rn 514 ff.) dargestellt sind.

Die tabellarische Übersicht zur Kasuistik des Sonderbedarfs mit zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen (Rn 335) war dem Rezensenten schon häufig von Nutzen.

Das Werk von Niepmann/Seiler ist zu Recht in der Reihe "NJW Praxis" erschienen. Es bietet jedem, der im Unterhaltsrecht tätig ist, eine bewährte, umfangreiche, sehr kompetente und gut strukturiert dargestellte Unterstützung zur Klärung unterhaltsrechtlicher Probleme auf aktuellem Stand. Dass es bereits in der 14. Auflage erscheint, zeugt von seiner Qualität.

Autor: Dr. Mathias Grandel

Dr. Mathias Grandel, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht, Augsburg

FF 11/2019, S. 467 - 468

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