Kündigt die Mutter für den Fall der Vaterschaftsanfechtung durch den mutmaßlichen biologischen Vater die Trennung von ihm unter Mitnahme des Kindes an, kann dies eine widerrechtliche Drohung i.S.d. § 1600b Abs. 5 S. 2 BGB darstellen, die zur Hemmung der Anfechtungsfrist führt. Fehlt es insoweit an hinreichenden tatsächlichen Feststellungen der Fachgerichte, so verletzt dies das Elternrecht des biologischen Vaters aus Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG.

(LS der Red.)

BVerfG (1. Senat 1. Kammer), Stattgebender Kammerbeschl. v. 12.8.2019 – 1 BvR 1742/18 (OLG Hamm, AG Witten)

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