Dies beschäftigt derzeit viele Leute, die sich fragen, ob sie einen schwerwiegenden Fehler begangen haben., als sie sich dazu haben überreden lassen. Offensichtlich wird die Befürchtung gehegt, dass bei Erwähnung einer Patientenverfügung die Ärzte lieber gleich in die Kaffeepause gehen statt zu helfen.
Bevor Sie jedoch in blinden Aktionismus verfallen, schauen wir uns Ihre Ängste doch mal genauer an. Stellen wir uns den worst-case vor.
Sie haben das Pech und sind an Covid-19 erkrankt. Neben der wirklich wichtigen Frage, wo zum Teufel Sie sich das eingefangen haben, erinnern Sie sich auch noch an ein vor Jahren aus dem Internet heruntergeladenes Formular für eine Patientenverfügung, das Sie irgendwo hingelegt haben. Ihnen bricht jetzt nicht nur krankheitsbedingt der Schweiß aus und Sie fragen sich auch voller Panik, ob Sie damit Ihr Todesurteil unterzeichnet haben könnten.
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Haben Sie gar keine oder nur milde Symptome und können die Misere zuhause auskurieren, können Sie sich beruhigt zurücklehnen. |
Die Patientenverfügung an sich wird nicht zu Ihrem Tod führen (ebenso wenig wie ein Testament Sie auch nicht sofort auf den Friedhof befördert). Also kein Grund zur Panik. Und wenn Sie sich in häuslicher Quarantäne langweiligen, können Sie ja das Formular suchen und es sich noch mal genauer durchlesen.
Sollte sich die Genesung nicht wie erhofft entwickeln und Sie müssen doch ins Krankenhaus, dann gilt auch hier: kein Grund zur Panik.
Eine Patientenverfügung ist keine Aufforderung zur Tötung. Sie können vollstes Vertrauen in eine fachgerechte Pflege Ihrer Erkrankung haben und müssen nicht befürchten, dass Sie prophylaktisch ein Bett in der Pathologie bekommen.
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Leider wird es doch etwas schwieriger und Sie benötigen zusätzlich Sauerstoff. |
Auch hier ist kein Anlass vorhanden, sich sicherheitshalber aus dem Staub zu machen. Wer zusätzlich eine Sauerstoffgabe benötigt, wird noch nicht künstlich beatmet und kann deswegen klar und deutlich seinen Willen äußern. Deswegen kommt es auf das Vorhandensein einer Patientenverfügung überhaupt nicht an. Also auch hier gilt: tief einatmen und lassen Sie das Pflegepersonal seine Arbeit machen. Die können das!
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Nun wird es leider ganz übel und Sie müssen künstlich beatmet werden. |
Mit einem Beatmungsschlauch im Hals und gleichzeitigem künstlichem Koma ist es verständlicherweise schwierig, einen Willen zu äußern. Wäre deswegen jetzt der richtige Moment, um die Patientenverfügung noch schnell sicherheitshalber zu schreddern und zu verbrennen?
Klare Antwort: Nein!
Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie eine juristisch wirksame Patientenverfügung verfasst haben, in der Sie auf künstliche Beatmung in Folge einer schweren Covid-19-Erkrankung verzichten und lieber sterben wollen, ist gleich null. Zu der Zeit, als Sie das Formular aus dem Internet heruntergeladen haben, war von Covid-19 noch keine Rede. Deswegen besteht so gut wie keine Gefahr, dass Sie Ihre jetzige Erkrankung damals bereits beschreiben konnten und die künstliche Beatmung für den Fall, dass die Aussicht auf Heilung ausgeschlossen ist, abgelehnt haben.
Darüber hinaus, je älter das Formular umso sicherer, dass es überhaupt keine wirksame Patientenverfügung ist. Je vager und schwammiger der Inhalt, desto wahrscheinlicher, dass es keinerlei Bindungswirkung entfaltet. Und wenn es dann noch obendrein unvollständig ausgefüllt wurde, haben Sie zuverlässig sichergestellt, dass auch niemand auf einen mutmaßlichen Willen schließen kann, dass Sie mit einer künstlichen Beatmung nicht einverstanden sein könnten.
Vergessen Sie also, was Ihnen damals so einfach und billig erschien und konzentrieren Sie sich auf die wirklich wichtigen Dinge: Ihre Gesundheit. Und wenn Sie wieder zuhause sind, sollten Sie sich mit einem Anwalt beraten, was in eine vernünftige Patientenverfügung hineingehört, damit Ihr Wille, wenn es darauf ankommt, auch wirklich befolgt wird.
Gute Besserung!
Autor: Regina Mertens-Meinecke, Rechtsanwältin, Lengede
FF 11/2020, S. 445 - 446