Die Voraussetzungen werden im Vergleich zu Beispiel 1 so geändert, dass die Eheleute seit mehr als zwei Jahren ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Schweden hatten, und dass alles Vermögen sich in Schweden befand. Die Schwedische Gerichtsbarkeit ist zuständig. Der Mann ist im Jahr 2014 verstorben, das heißt vor Inkrafttreten der EUErbVO. Nach § 4 LIMF (das schwedische internationale Güterrechtsgesetz) ist schwedisches Güterrecht anwendbar (gewöhnliches Aufenthaltsprinzip). Nach § 1 Kap. 1 IDL (das schwedische internationale Erbrechtsgesetz) ist deutsches Erbrecht anwendbar (Staatsangehörigkeitsprinzip). Frau B bekommt erst die Hälfte (50.000 EUR) als Güterteilungsteil nach der schwedischen Güterteilungsregel in § 11 Kap. 3 ÄktB (das schwedische Ehegesetz). Aus der Erbschaft (der Restbetrag nach der Güterteilung) auf 50.000 EUR soll Frau B nach § 1931 Abs. 1 BGB ein Viertel (12.500 EUR) bekommen.

Es stellt sich die Frage, ob sie noch ein Viertel aus der Erbschaft nach § 1371 Abs. 1 BGB bekommen soll. Der Zweck dieser Regel ist doch, der Nachlebenden eine pauschale Zuteilung statt einer berechneten Güterrechtsteilung zu verleihen.

In diesem Fall hat zwar eine Güterrechtszuteilung zu der nachlebenden Witwe nach schwedischem Recht schon stattgefunden. Als vom Gericht verordneten Nachlassverwalter habe ich mehrere Male über einen solchen Fall entscheiden müssen. Ich habe dann, unter Beachtung des Zwecks des § 1371 Abs. 1 BGB und um "Doppeltkompensation" zu vermeiden, eine Anpassung auf diese Weise durchgeführt, dass ich auf die Anwendung des § 1371 Abs. 1 BGB verzichtet habe. Das Kind C hat folglich einen Erbteil von 37.500 EUR bekommen. Anzumerken ist, dass Frau B, obwohl ich auf die Anwendung der Regel des § 1371 Abs. 1 BGB verzichtet habe, viel mehr, nämlich 62.500 EUR, als im deutschen Fall im Beispiel 1 bekommen hat.

Meine Entscheidungen sind in diesen Fällen immer von den Erben genehmigt worden. Deswegen war keine Prüfung beim Amtsgericht erforderlich, was innerhalb von vier Wochen nach Zustellung meiner Entscheidung möglich gewesen wäre.

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