Stand: 1.1.2017

A. Kindesunterhalt

 
  Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen (Anm. 3, 4)

Altersstufen in Jahren

(§ 1612 a Abs. 1 BGB)
Prozentsatz

Bedarfskontroll-

Betrag (Anm. 6)
         
    0 – 5 6 – 11 12 – 17 ab 18        
Alle Beträge in Euro                  
1. bis 1.500 342 393 460 527 100      
2. 1.501 1.900 360 413 483 554 105 1.180
3. 1.901 2.300 377 433 506 580 110 1.280
4. 2.301 2.700 394 452 529 607 115 1.380
5. 2.701 3.100 411 472 552 633 120 1.480
6. 3.101 3.500 438 504 589 675 128 1.580
7. 3.501 3.900 466 535 626 717 136 1.680
8. 3.901 4.300 493 566 663 759 144 1.780
9. 4.301 4.700 520 598 700 802 152 1.880
10. 4.701 5.100 548 629 736 844 160 1.980
 
Anmerkung

Hinweis: Der Gesetzgeber hat eine Erhöhung des Kindergeldes für das Jahr 2017 angekündigt. Eine Entscheidung über die Erhöhung des Kindergeldes ist für Mitte Dezember 2016 [nach Redaktionsschluss dieses Heftes] vorgesehen. Sobald das Kindergeld für 2017 endgültig feststeht, werden auch die Anmerkungen zur Düsseldorfer Tabelle veröffentlicht. Veröffentlicht werden dann auch die aktualisierten "Zahlbetragstabellen", die den Unterhalt nach Abzug des hälftigen bzw. bei volljährigen Kindern des vollen Kindergeldes ausweisen. Ebenso werden die Rechenbeispiele angepasst.

Im Übrigen bleibt die Düsseldorfer Tabelle 2017 gegenüber der Tabelle 2016 unverändert. Dies gilt auch für die Anmerkungen zur Tabelle. Der dem Unterhaltsschuldner zu belassende Selbstbehalt ändert sich nicht, nachdem dieser zum 1.1.2015 angehoben wurde.

Quelle: www.olg-duesseldorf.nrw.de

FF 1/2017, S. 2

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