Tagungsbericht
In der Zeit vom 5.9.2010 bis 11.9.2010 fand – wie jedes Jahr – das Sommerintensivseminar in Saas Fee statt.
Wir waren 24 Teilnehmer, von denen bereits viele mehrfach an dieser intensiven Arbeitswoche teilgenommen haben (die Unterzeichner zum zehnten Mal).
Das Seminar mit vier "Arbeitstagen" ist immer in zwei Teile aufgeteilt, d.h. die ersten zwei Tage widmet man sich dem Versorgungsausgleich, dieses Jahr mit den beiden Referenten Rechtsanwalt Klaus Weil und Herrn Rentensachverständigen Arndt Voucko-Glockner. An den beiden weiteren Seminartagen (im Anschluss an den Ruhetag in der "Mitte") referierte Herr Reinhardt Wever, Vorsitzender Richter am OLG Bremen, zum Thema Vermögensauseinandersetzung außerhalb des Güterrechts.
Nach der Begrüßung und einem wunderschönen Essen am Sonntagabend startete das Seminar am Montagmorgen pünktlich um 9.00 Uhr.
Das Seminar begann zur Einführung gleich mit einer Abstimmung über die Auslegung der Übergangsregelung des § 48 Abs. 2 VersAusglG und dem Streit, wie mit Verfahren, die abgetrennt waren, aber vor dem 1.9.2009 aufgenommen wurden, umzugehen ist. Diese Einführung zeigte aber auch gleich, dass es neben ganz klaren Regelungen des neuen VersAusglG viele Änderungen gibt, die der Auslegung bedürfen und wo noch eine erhebliche Rechtsunsicherheit besteht.
Die Referenten gaben zunächst einen Überblick über die Neuordnungen, um dann anhand von konkreten Fällen (Überprüfung von Auskünften) einen sehr lebhaften und interessanten Austausch zu starten. Die Abwehr von Seminarteilnehmern, "Fälle selbst zu erarbeiten" (so auch die Unterzeichner) wurde ziemlich schnell gebrochen, da sich die Fehlerquellen tatsächlich erst in der praktischen Arbeit zeigen und wir Anwälte lernen müssen, die von Versicherungsmathematikern erteilten Auskünfte zu lesen, um eine tatsächlich fundierte Beratung erteilen zu können.
Leider kündigte sich bereits zu Beginn des Seminars an, dass der freie Tag am Mittwoch wohl "verregnet" sein würde. Die gute Organisation durch die Moderatorin, Frau Rechtsanwältin Saathoff, die Flexibilität des Referenten Wever und des Hotels ermöglichten es, dass der freie Tag auf den Donnerstag verlegt wurde und Herr Wever bereits am Mittwoch mit seinem überaus interessanten Vortrag zur Vermögensauseinandersetzung außerhalb des Güterrechts beginnen konnte.
Auch Herr Wever integrierte in sein Seminar die eigene Falllösung durch die Teilnehmer, um zum einen den Teilnehmern die Möglichkeit zu geben, Wissen abzurufen, zum anderen auch tatsächlich die praktische Relevanz immer wieder aufzuzeigen. Wir sind täglich mit den Fragen konfrontiert, welche Nutzungsvergütungen man z.B. verlangen kann, wie die Beteiligung der Eheleute an gemeinsamen Schulden während der Trennungszeit zu lösen ist, welche Freistellungsansprüche es gibt und letztendlich, wie Geldzuwendungen zwischen den Eheleuten (oder Dritten ) zu handhaben sind.
In diesem Zusammenhang haben alle Teilnehmer auf die Lösungsdarstellung der Schwiegerelternrechtsprechung gewartet.
Herr Wever war auch bereit – hier nochmals Dank an die Flexibilität des Referenten – die Schwiegerelternzuwendungen ausführlichst zu behandeln. Gerade bei diesem Problempunkt schloss sich ein sehr intensiver Meinungsaustausch der Kolleginnen und Kollegen an.
Die Rechtsprechung des BGH erscheint in der Praxis nicht leicht umzusetzen.
Was macht ein Seminar in dieser Art und Weise und vor allem mit diesen hervorragenden Referenten aus?
Man kann zusammenfassend sagen, dass der intensive fachliche Austausch, der bereits beim Frühstücken beginnt und beim "Absacker" gegen 23.00 Uhr endet, in einer wunderschönen Umgebung die Gedanken freier macht, als wenn man Halbtagsseminare besucht, die man irgendwie in seinen Terminplan hineingepresst hat.
Kennzeichnend für die Seminare in Saas Fee war auch immer die Tatsache, dass die Referenten auch während der "Freizeit" präsent waren und immer ein offenes Ohr für alle Teilnehmer gehabt haben.
Im Versorgungsausgleich wurden die Referenten Voucko-Glockner und Weil geradezu umzingelt, um individuelle Fälle der Kolleginnen und Kollegen zu begutachten, Rat zu geben bzw. einfach Problemlösungen anzubieten.
Hinzu kommt bei den Intensivseminaren auch, dass unter den Teilnehmern nicht nur eine kollegiale, sondern eine freundschaftliche Beziehung entsteht. Es bilden sich Gruppen, die auch außerhalb der Seminarzeiten miteinander Verbindung halten, die sich jedes Jahr wieder freuen, aufeinanderzutreffen und bereits im Vorfeld besprechen, welche Freizeitaktivitäten man gemeinsam unternehmen kann.
Hervorzuheben ist auch, dass sich in diesem Jahr insbesondere Rechtsanwalt Weil bereiterklärt hat, gemeinsam mit Rechtsanwältin Inge Saathoff den Seminarteilnehmern an ihrem freien Tag ein "Freizeitprogramm" zu bieten, welches alle Seminarteilnehmer mit einbeziehen konnte. Es wurden drei verschiedene Wanderungen angeboten, die unterschiedliche Schwierigkeitsgrade aufwiesen. Alle Seminarteilnehmer haben an diesen Touren teilgenommen, und der abendliche ...