1. Anrechte bei einem betrieblichen Pensionsfonds, die in Form von Fondsanteilen bestehen (hier: Abteilung A des Telekom Pensionfonds a.G.), können in dieser Bezugsgröße intern geteilt werden (BGH, Beschl. v. 17.9.2014 – XII ZB 178/12).
  2. Zur Ausübungskontrolle bei einem ehevertraglichen Verzicht auf den Versorgungsausgleich in einer Doppelverdienerehe von Freiberuflern (BGH, Beschl. v. 8.10.2014 – XII ZB 318/11).
  3. Zum schuldrechtlichen Versorgungsausgleich vgl. BGH, Beschl. v. 1.10.2014 – XII ZB 635/13).
  4. Bei einer aus Gründen der Gleichstellung von Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mit verheirateten Versicherten gebotenen Rentenneubemessung darf die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder die Neuberechnung auf den Zeitraum ab Antragstellung – wie § 56 Abs. 1 S. 4 VBLS a.F. dies für Verheiratete vorsah – begrenzen (BGH, Urt. v. 10.9.2014 – IV ZR 298/13).
  5. Zur Unbilligkeit der Durchführung des Versorgungsausgleichs, wenn die Ehegatten sich nach längerer Zeit wieder versöhnt und später erneut getrennt haben (OLG Brandenburg, Beschl. v. 17.3.2014 – 10 UF 254/13, FamRZ 2014, 1786).

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