BGH, Urt. v. 18.10.2017 – IV ZR 97/15

Der Wertersatzanspruch des nichtehelichen Kindes gegen den Staat gemäß Art. 12 § 10 Abs. 2 S. 1 NEhelG in der Fassung des Gesetzes vom 12.4.2011 umfasst keinen Nutzungsersatz in Form erwirtschafteter oder ersparter Zinsen.

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