BVerfG, Beschl. v. 6.9.2019 – 1 BvR 1763/18

1. Hinsichtlich der Verfahrensdauer eines Umgangsverfahrens besteht wegen der Gefahr einer faktischen Präjudizierung durch Zeitablauf eine besondere Sorgfaltspflicht der Gerichte. Es besteht aber weder aus verfassungs- noch menschenrechtlichen Gründen keine Pflicht zu maximaler Verfahrensbeschleunigung.

2. Das Familiengericht kann einen für das Kind bestellten Verfahrensbeistand nicht verpflichten, einen Umgangsbegleiter zu benennen. (red. LS)

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 27.6.2019 – 3 UF 65/19

1. Zur Frage des zuständigen Familiengerichts für die Entscheidung des Ruhens der elterlichen Sorge gem. § 1674 Abs. 1 BGB und der gerichtlichen Aufhebung des Ruhens der elterlichen Sorge nach § 1674 Abs. 2 BGB.

2. Kein Ausschluss der gerichtlichen Feststellung der Aufhebung des Ruhens der elterlichen Sorge bei fortdauerndem Aufenthalt des Elternteils im Maßregelvollzug.

3. Zur Abgrenzung des Prüfungsumfanges bei Verfahren nach § 1674 Abs. 2 BGB gegenüber gerichtlichen Sorgerechtsentscheidungen nach § 1666 BGB bzw. Sorgerechtsübertragungen nach § 1671 BGB.

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