Sachverständigen wird empfohlen, selbst wenn sie approbiert sind, im Gutachten keine Diagnosen zu stellen, um nicht später aufgrund von angeblichen Persönlichkeitsverletzungen im Hinblick auf angeblich falsche Diagnosen belangt zu werden, wie sie von privat angefragten Therapeuten oder Psychiater immer wieder infrage gestellt werden.

Über Diagnosen kann man sich durchaus trefflich streiten. Dennoch befähigt gerade der Studienabschluss in Psychologie dazu, Diagnostik durchzuführen. Es ergibt sich für den Sachverständigen aber ein Risiko für erhebliche Angriffe, wenn er Diagnosen stellt, auch wenn für eine Empfehlung die Diagnose nicht ausschlaggebend war, sondern das konkrete Verhalten des Elternteils gegenüber dem Kind, das durchaus dem Krankheitsbild der gestellten Diagnose entspricht.

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