Die Erwerbsobliegenheit eines getrenntlebenden Ehegatten, der Kinder im schulpflichtigen Alter betreut, kann vor dem Hintergrund pandemiebedingter Einschränkungen des Schulbetriebs eingeschränkt sein. Dies gilt wegen der fehlenden Gewährleistung einer durchgehend schulpräsenten Betreuung der Kinder. Mit einem Abklingen der Pandemie und einer gewährleisteten, durchgehenden Präsenzbetreuung werden die unterhaltsrechtlichen Anforderungen indes wieder steigen.[46]
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen