Mit ähnlich praxisrelevanten Themen befassten sich weitere Referate der Tagung. Über Einkommensermittlung referierte Prof. Dr. Alexander Schwonberg, Vors.RiOLG Celle, über Stolperfallen im Verfahrensrecht sprach Rechtsanwalt Dr. Franz-Thomas Roßmann, Volkach am Main und Arndt Voucko-Glockner, Versorgungs- und Rentengutachter, Karlsruhe, informierte darüber, wie der Versorgungsausgleich fair gestaltet werden kann.

In mehreren Vorträgen wurde das Kind in den Mittelpunkt gestellt, unter anderem bei Fragen des Umgangs- und Sorgerechts, in denen es angehört werden muss. Sophie Warning-Peltz, Diplom-Psychologin, Buchholz in der Nordheide, sprach über die Bedeutung und Aussagekraft des kindlichen Willens aus psychologischer Sicht im familienrechtlichen Verfahren und brachte anschauliche Beispiele aus ihrer rechtspsychologischen Praxis. Prof. Dr. Mallory Völker, RiOLG Saarbrücken, erörterte eingehend die Subjektstellung des Kindes im Verfahrensrecht. Er begann seinen Vortrag mit einem Überblick – wie die Kinderrechte im Völkerrecht, im Europa- und im Verfassungsrecht festgeschrieben sind –, um dann eine Reise durch den nationalen Instanzenzug anzutreten. Im Mittelpunkt seiner Ausführungen stand die Anhörung des Kindes, wie sie sach- und fachgerecht durchzuführen ist, und wie die Familienanwälte agieren können. Aber auch die Rolle der Eltern im Verfahren und die Stellung des Verfahrensbeistandes wurden beleuchtet.

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