Die Rechtslage rund um die Samenspende war in den letzten Jahren immer wieder Gegenstand der Rechtsprechung sowie der juristischen Fachdiskussion.[1] Während zumeist das Recht des Kindes auf Kenntnis von der eigenen Abstammung, die abstammungsrechtliche Zuordnung des Kindes sowie etwaige Unterhaltsansprüche des Kindes gegen den Spender im Vordergrund standen, blieb die adoptionsrechtliche Behandlung der Samenspende im juristischen Schrifttum bisher weitestgehend unerörtert.[2] Gleichwohl hat dieser Problemkreis die Rechtsprechung schon mehrfach beschäftigt. Nunmehr musste sich auch der BGH im Rahmen einer aktuellen Entscheidung mit dieser Problematik befassen. Der folgende Beitrag stellt die rechtlichen Probleme der Samenspende im Adoptionsrecht sowie die hierzu bisher ergangene Rechtsprechung einschließlich der aktuellen Entscheidung des BGH vom 18.2.2015 vor.
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