BVerwG, Urt. v. 18.12.2017 – 5 C 36.16

Kinder, die in Portugal leben, haben einen Anspruch auf staatlichen Unterhaltsvorschuss, wenn der alleinerziehende Elternteil in Deutschland mehr als nur geringfügig beschäftigt ist.

BSG, Urt. v. 14.12.2017 – B 10 EG 7/27 R

Provisionen, die der Arbeitgeber im Bemessungszeitraum vor der Geburt des Kindes zahlt, können das Elterngeld erhöhen, wenn sie als laufender Arbeitslohn gezahlt werden. Werden sie hingegen als sonstige Bezüge gezahlt, erhöhen sie das Elterngeld nicht.

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