Vorgelegte Gutachten hat das Familiengericht kritisch zu würdigen. Gegenstand der Überprüfung sind zugrunde gelegte tatsächliche Umstände, logische Schlüssigkeit, Tragfähigkeit wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie der eingesetzten Erkenntnismethoden im Allgemeinen und der Schlussfolgerungen des Gutachters im Besonderen.[57] Eine familiengerichtliche Entscheidung sollte erkennen lassen, warum dem Gutachten zu folgen ist, d.h. dass das Gericht die Gedankengänge des Sachverständigen nachvollzogen, dessen tatsächliche Feststellungen, die Anwendung der wissenschaftliche Erkenntnisse sowie die gezogenen Schlüsse in hinreichender Weise auf ihre Tragfähigkeit geprüft und sich eine eigene Überzeugung gebildet hat.[58] Bei der Prüfung von familienpsychologischen Sachverständigengutachten ist auf folgende Punkte zu achten:[59]
▪ | fehlende wissenschaftliche Begründung und Tragfähigkeit |
▪ | fehlende logische Schlüssigkeit |
▪ | Widersprüchlichkeit |
▪ | Unübersichtlichkeit |
▪ | Verwendung falscher tatsächlicher Voraussetzungen |
▪ | Verwendung streitiger Anschlusstatsachen |
▪ | fehlende Bezeichnung von Gehilfen und vom Umfang deren Tätigkeit. |
Hinweis:
Als Bestandteil der Mindestanforderungen eignen sich für eine Überprüfung auch die im dortigen Anhang aufgeführten Fragen.[60]
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