Leidet das Gutachten an Mängeln, folgt daraus nicht zwingend dessen Unverwertbarkeit. Es bedarf insoweit einer wertenden Gesamtbetrachtung des Familiengerichts.
Ein Gutachten von einem Sachverständigen, der nicht über die gesetzlichen Qualifikationsanforderungen verfügt, dürfte insgesamt unverwertbar sein.[106]
Fehler bei der Übersetzung der rechtlichen Fragestellungen in psychologische Fragestellungen führen nicht per se zur vollständigen Unverwertbarkeit des Gutachtens.[107] Allerdings muss sich das Familiengericht bei Fehlern in diesem Bereich intensiv mit dem Gutachten auseinandersetzen und vertieft begründen, warum das Gutachten – jedenfalls in Teilen – Grundlage einer Entscheidung sein kann.[108] Objektiv vorliegende schwerwiegende Befangenheitsgründe des Sachverständigen beeinträchtigen den Beweiswert des Gutachtens hingegen derart, dass es insgesamt unverwertbar ist.[109]
Fehler beim gutachterlichen Vorgehen können – je nach Schwere und Auswirkungen – ein Gutachten ganz oder teilweise unverwertbar machen. Allerdings kommt eine Nachbesserung durch Nachbegutachtung oder mündliche Erläuterung in Betracht.[110] Fehler in der Darstellung wiegen nicht so schwer und sind ebenfalls der Nachbesserung durch mündliche Erläuterungen zugänglich, solange das Gutachten noch nachvollziehbar ist.[111]
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