Mansel/Hüßtege 2013, 792 Seiten, 118 EUR, Nomos Verlag, ISBN 978-3-8329-7385-8
Im Nomos Verlag ist im Frühjahr 2013 der Sonderband 6 zu den Rom-Verordnungen erschienen.
Der Umfang des Werkes entspricht der erheblichen praktischen Bedeutung der Verordnungen. Die von der Kommentierung erfassten Verordnungen Rom I, Rom II und Rom III sowie die textlich dargestellte europäische Erbrechtsverordnung haben eine erhebliche praktische Bedeutung. Die Kommentierung ist umfassend und in jeder Hinsicht praxisnah. Sie ist eine unbedingt notwendige Arbeitshilfe bei der Bearbeitung international-rechtlicher Fälle.
Aus der Sicht des Familienrechtlers sind die Verordnungen Rom I und Rom II von nur untergeordneter Bedeutung. Beide Verordnungen sehen vor, dass spezifische familien- und erbrechtliche Rechtsverhältnisse von ihnen nicht erfasst werden. Die Verordnung Rom I gilt für vertragliche Schuldverhältnisse. Für das Familienrecht ist diese Verordnung nur ausnahmsweise dann von Bedeutung, wenn es um sonstige schuldrechtliche Ansprüche zwischen getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten geht, die ihre Ursache nicht in ihrer Ehe als solcher haben. Hier handelt es sich um Ansprüche aus dem Nebengüterrecht, insbesondere wegen der Begründung von Gesellschaften, auch von Innengesellschaften oder des Abschlusses von Arbeits- und Dienstverträgen.
Die Verordnung Rom II betrifft gesetzliche Schuldverhältnisse mit Ausnahme der gesetzlichen Schuldverhältnisse, die aus dem Erb- und Familienrecht stammen. Auch für gesetzliche Ansprüche außerhalb des Familienrechts zwischen Ehegatten kann die Rom II-Verordnung allerdings von Bedeutung sein, nämlich dann, wenn es um deliktische Ansprüche, Ansprüche aus dem Bereicherungsrecht oder aus Geschäftsführung ohne Auftrag geht.
Von besonderem familienrechtlichen Interesse ist die Kommentierung der Verordnung Rom III, in der es um das anzuwendende Recht in Trennungs- und Scheidungsverfahren mit international-rechtlichem Hintergrund geht. Die Kommentierung von Gruber, Hilbig-Lugani, Budzikiewicz und Nordmeier ist ausführlich, erschöpfend und in jeder Hinsicht praxisnah. Sämtliche aktuellen Rechtsfragen werden umfassend erörtert. Dem Anwender wird ein gut lesbarer Überblick geliefert. Dass die Kommentierung durch mehrere Autoren erfolgt, fällt nicht auf.
Für die vertiefte Behandlung international-rechtlicher Fälle und Abwicklungen komplexer Auseinandersetzungen im familiären rechtlichen Bereich ist der Kommentar unbedingt empfehlenswert. Er stellt eine wertvolle Ergänzung des Beckschen-Kurzkommentars zum internationalen Familienrecht (Hausmann, internationales und europäisches Ehescheidungsrecht) dar. Die übersichtliche Gestaltung und die vertiefte Darstellung erleichtern die Bearbeitung von Verfahren dieser Art. Die Einleitung ("Das anwaltliche Mandat im internationalen Schuldrecht") von Brand ist außerordentlich lesenswert und liefert eine Reihe wertvoller Hinweise.
Insgesamt ist die Rechtsprechung und Literatur zu den Rom-Verordnungen von dem Kommentar umfassend erfasst und gewürdigt worden. Für den reinen Familienrechtler wäre es allerdings wünschenswert, wenn es einen Sonderband zu den familienrechtsrelevanten Kommentaren, wie der europäischen Unterhaltsverordnung, der europäischen Eheverordnung, des Entwurfes der Güterrechtsverordnung sowie des Haager Unterhaltsprotokolls geben würde.
Der Erwerb des Kommentars ist dennoch für jeden, der mit dem europäischen Recht arbeitet, uneingeschränkt zu empfehlen.
Autor: Gerd Uecker
Gerd Uecker, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht, Hamburg
FF 3/2014, S. 130 - 131