Deutscher Richterbund (Hrsg.)32. Auflage 2014, 811 Seiten, 74,99 EUR, Verlag C.F. Müller

Das bewährte Handbuch der Justiz ist inzwischen in der 32. Auflage erschienen. Alle zwei Jahre wird das Werk vom Deutschen Richterbund in aktualisierter Fassung herausgegeben. Es ist unerlässlich für diejenigen, die sich mit Gerichten zu befassen haben; dies betrifft nicht nur die Justizangehörigen selbst, sondern auch die Rechtsanwälte und auch die Fachjournalistenverbände und Institutionen. Auch die Fachzeitschriften, wie das Forum Familienrecht, sind auf das Handbuch der Justiz angewiesen. Es wird auch regelmäßig zitiert.

Seit Jahren sind unter den Personalien erfasst die Oberlandesgerichte und dort die verschiedenen Familiensenate mit den Vorsitzenden. Die Ermittlung der aktuellen Daten wäre ohne Rückgriff auf das Handbuch der Justiz gar nicht möglich. Insofern ist es auch für die Redaktion unabdingbar, hier auf dieses Kompendium zurückgreifen zu können.

Nicht nur die Namen sämtlicher (fast 30.000) Richterinnen und Richter in Deutschland wird erfasst, sondern auch die Kontaktdaten (Anschriften, E-Mail-Adressen) aller deutschen Gerichte, Staatsanwaltschaften, Justizverwaltungen und Justizministerien der zugehörigen Verbände sowie der Deutschen Richterakademie, aller relevanten europäischen Gerichte und des Internationalen Seegerichtshofes.

Da die Zulassungsgrenzen nicht mehr bestehen, kann jede Anwältin und jeder Anwalt auch außerhalb seines eigentlichen Betätigungsfeldes, seines Sprengels, Verfahren führen. Dies ist manchmal auch notwendig, wenn der bisherige Mandant aus dem Großraum Köln/Bonn nach Norddeutschland oder Berlin umzieht und ein Abänderungsverfahren an dem dortigen Gericht geführt wird. Man will wissen, wer ist der/die bis dahin unbekannte Familienrichter/in. Das Handbuch der Justiz bietet einen Überblick über das Alter und seit wann der-/diejenige in der Justiz tätig ist.

Der übersichtlich gestaltete Band ist durch ein Personenregister sowie durch ein Register der Land- und Amtsgerichte bestens erschlossen. Er bietet damit einen vollständigen Überblick über die Strukturen und die personelle Besetzung der Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizverwaltungen in Bund und Ländern.

Dr. Martin Menne (2007 noch im Bundesjustizministerium tätig) hat seinerzeit die Auflage 2006/2007 umfassend in der FF rezensiert (vgl. FF 2007, 74 f.).

Fazit: Damals wie heute handelt es sich bei dem Handbuch der Justiz, auch in der Neuauflage, um das umfassende Nachschlagewerk der rechtsprechenden Gewalt in Deutschland. "Es bietet einen raschen Zugriff auf eine Fülle von aktuellen Daten" (so Dr. Martin Menne, heute Richter am Kammergericht).

Hinzuzufügen ist noch: Das Handbuch der Justiz gehört deshalb auch in die Anwaltskanzlei.

Autor: Klaus Schnitzler

Klaus Schnitzler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht, Chefredakteur der FF

FF 3/2015, S. 131 - 132

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