Verfolgt man einen Zugewinnausgleichsanspruch, muss immer überlegt werden, ob sich ein Verbundantrag nicht geradezu kontraproduktiv auswirkt. Die großen Nachteile dieses Verfahrens werden in der Praxis nicht gegenüber den vermeintlichen Vorteilen abgewogen. Erhebliche Haftungsrisiken können entstehen, die oftmals nicht erkannt werden.

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