"Alle Jahre wieder" – so trafen sich am 19. und 20.4.2013 in Köln zur 16. Jahresarbeitstagung des Fachinstituts Familienrecht im DAI mehr als 300 Kolleginnen und Kollegen.

Die Tagung wurde durch den Leiter des Fachinstituts, Rechtsanwalt und Notar Dr. Kleffmann, mit einer Programmübersicht und einem kurzen historischen Überblick über die Entwicklung des Fachinstituts eröffnet. Nach einem Grußwort von der Vorsitzenden des Familienrechtsausschusses der BRAK, Fachanwältin für Familienrecht Börger, und dem Vorsitzenden des Deutschen Familiengerichtstages, Prof. Dr. Dr. Brudermüller, übernahm schon wie selbstverständlich Prof. Willutzki, Ehrenvorsitzender des Deutschen Familiengerichtstages, die Moderation und führte – unter Hinweis auf einen harten Arbeitstag – durch den Vortragsmarathon.

Zunächst referierte Vors. Richter am BGH Dose zum Elternunterhalt, dessen Bedeutung sich angesichts der immer mehr verändernden Altersstruktur der Bevölkerung stetig verstärkt hat. Er gab einen zusammenfassenden Überblick über die Systematik und den Anspruchsaufbau und stellte immer wieder den für den Praktiker bedeutsamen Bezug zur Rechtsprechung des XII. Senats des BGH her.

Anschließend setzte sich Fachanwalt für Familienrecht Dr. Bergschneider mit der Entwicklung der Rechtsprechung des BGH zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen bis hin zu den neuesten Entscheidungen auseinander.

Aufsichtsführender Richter am AG Oberhausen Dr. Viefhues stellte in seinem lebhaften Vortrag kompakt und vor allem praxisbezogen aktuelle verfahrensrechtliche Fragen zum Unterhalt und dessen Randgebieten dar, so dass die Teilnehmer ohne Ermüdungserscheinungen in die Mittagspause gehen konnten.

Zur Überwindung des "Suppenkomas" hatte sich der Veranstalter ein von Fachanwalt für Familienrecht und Notar Dr. Horndasch souverän vorgetragenes Thema ausgedacht: Tod während des Scheidungsverfahrens und seine Auswirkungen auf die verschiedenen Regelungsbereiche. Angesichts der aufgezeigten Haftungsfallen waren die Teilnehmer sofort hellwach und für die Gefahrensituationen sensibilisiert.

Ohne Pause schloss sich ein Novum an: eine Podiumsdiskussion zum Stichtagsprinzip im Güterrecht mit Frau Prof. Dr. Koch, Vorsitzendem Richter am OLG Celle Büte und Fachanwalt für Familienrecht Klein als Diskutanten. Nach teilweise zu langen Statements zur jeweils vertretenen Auffassung entwickelte sich dann allerdings unter Einbeziehung des Plenums eine lebhafte Diskussion, bei der sich als Ergebnis aus dem Plenum doch tendenziell ein Festhalten am Stichtagsprinzip feststellen ließ.

Frau Prof. Sünderhauf stellte in dem anschließenden Vortrag Wechselmodell und Kindeswohl weniger aus juristischer Blickrichtung als vielmehr aus kinderpsychologischer Sicht dar. Sie referierte den internationalen Stand der Forschung in anschaulicher Form, was für die Teilnehmer außerordentlich interessant und auch für die alltägliche Arbeit von Wichtigkeit war, zumal in Deutschland im internationalen Vergleich das Wechselmodell wohl weit weniger praktiziert wird als in anderen auch europäischen Ländern.

Fachanwalt für Familienrecht Hauß führte dann ins juristische Fegefeuer, den Versorgungsausgleich, und lehrte den – wie Willutzki treffend bemerkte – großen Katechismus zum Versorgungsausgleich mit den "neuralgischen Punkten bei der Prüfung von Versorgungsauskünften aus anwaltlicher Sicht".

Die Rettung kam dann, obwohl es im nächsten Referat auch um Versorgungsausgleich und aktuelle Praxisfragen ging, wie immer von Abteilungsleiterin des Familiengerichts Köln, Frau Bergmann: Nach dem Hinweis auf die aktuellen kulturellen Highlights in Köln wurden die Teilnehmer noch kompakt über die wichtigsten praxisrelevanten Neuerungen, Haftungsfallen und Rechtsprechungsergebnisse informiert.

Der nächste Tag, moderiert von Herrn Kleffmann, begann mit dem äußerst wichtigen Vortrag zu § 1578b BGB von Richter am BGH Schilling und stellte anhand der Rechtsprechung des BGH die einzelnen Facetten der Vorschrift mit ihren Auswirkungen auf die Praxis dar. Besonderes Augemerk richtete Schilling dabei auf die Gesetzeskorrektur zum 1.3.2013 und die "Ehedauer". Hier stellte er klar, dass kein Automatismus bestehe, sondern nach wie vor der Einzelfall entscheidend sei und es auf den Grad der wirtschaftlichen Verflechtung der Ehegatten ankomme. Die Klarstellung im Gesetz sei zudem auch kein Abänderungsgrund.

In dem folgenden Vortrag nahm Vorsitzender Richter am OLG Düsseldorf Dr. Soyka in gewohnt lockerer Weise verschiedene Verfahrensvorschriften unter die juristische Lupe und zeigte Gefahren auf, wie aus kleinen Fehlern Bigamisten gemacht werden können.

Die Tagung wurde traditionsgemäß von der praxisnahen Übersicht über die aktuelle Rechtsprechung zum Familienrecht, referiert von Vorsitzendem Richter am OLG Hamm, Reinken, beendet.

Willutzki hatte zwar Recht, wenn er "harte Tage" prophezeite. Der Veranstalter punktete dieses Jahr jedoch nicht nur durch gezielte Themenvielfalt und Referentenauswahl. Er hat auch neue Wege beschritten, indem ...

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