Büte/Poppen/Menne3. Auflage 2015, 743 Seiten, 79 EUR, Verlag C.H. Beck

Die dritte Auflage des "kleinen" Kommentars zum Unterhaltsrecht stand vor der großen Aufgabe, ein sehr umfangreiches Rechtsgebiet mit Verzweigungen in zahlreiche Nebengebiete in schreibtischgerechte Form zu bringen. Denn in den letzten Jahren ist es im Unterhaltsrecht zu einer Vielzahl von Reformen und Änderungen sowohl auf Gesetzesebene als auch in der Rechtsprechung gekommen, die praxisrelevant sind und die einzuarbeiten waren.

Darüber hinaus haben die Verfasser nicht nur die unterhaltsrechtlichen Kernvorschriften des BGB, sondern auch die wichtigsten Nebengesetze mit Text der einzelnen Vorschriften in die Kommentierung aufgenommen: EGBGB, VersAusglG, UVG, EStG, SGB II, III, VIII, XI, XII, BAFöG, BEEG, InsO, ZPO, EGZPO und FamFG. Auf diese Weise haben die Verfasser erreicht, dass in einer einzigen Kommentierung Querverbindungen nachgesucht und auch gefunden werden können, für die sonst jeweils der weitere Griff ins Bücherregal erforderlich würde.

Ein für diesen handlichen Kommentar wichtiger Vorteil ist auch die Tatsache, dass nur die wichtigsten Fundstellen zitiert und dabei direkt in den Text eingebunden sind, so dass die Suche im "Kleingedruckten" entfällt.

Der Unterhaltsbereich ist in den beiden ersten Teilen in Ehegatten- sowie Kindes- und Verwandtenunterhalt gegliedert. Im dritten Teil sind die Nebengesetze und im vierten Teil ist das Verfahrensrecht behandelt.

Im Ehegattenunterhalt finden sich sodann Ausführungen sowohl zum Familienunterhalt als auch zur Trennung und ausführlich zum Nachscheidungsunterhalt. Zu Leistungsfähigkeit und Rangfolge wird ebenso wie zur Gestaltung des Unterhaltsanspruchs und seinem Ende ausgeführt.

Der Kindes- und Verwandtenunterhalt ist ebenso wie alle anderen Bereiche stringent anhand der entsprechenden Vorschriften dargestellt, was dem Nutzer am Rande dann auch bestätigt, dass der Blick ins Gesetz hin und wieder durchaus erhellend sein kann.

In den einzelnen Bereichen werden dann Beweislastfragen, Wertprobleme oder verfahrensrechtliche Besonderheiten kurz gestreift.

Wem das nicht ausreicht, für den sind weiterführende Fundstellen angegeben.

Dieser Kommentar ist auch in der heutigen Zeit des ständigen Zugriffs auf Datenbanken ein durchaus geeignetes Handwerkszeug auf dem Schreibtisch jeden Praktikers und schuldet seine Brauchbarkeit vor allem der selektiven Herstellung von Querverbindungen zu den mit dem familienrechtlichen Kern des BGB zusammenhängenden wichtigsten gesetzlichen Vorschriften.

Autor: Linde Kath-Zurhorst

Linde Kath-Zurhorst, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht, Kürten

FF 5/2016, S. 218 - 219

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