Familienarbeit, Fürsorge für Kinder, Kranke, alte Eltern, zählt wenig im geltenden Familienrecht. Welche Reaktionsoptionen hat die familienrechtliche community auf diesen Befund? "Liebe und Fürsorge lassen sich rechtlich nicht fassen und sind mit Geld ohnehin nicht aufzuwiegen, daher sollte alles so bleiben, wie es ist", könnte eine Reaktion lauten, "der gesetzliche Güterstand hat sich bewährt, wer eine Gütertrennungsvereinbarung unterschreibt, muss die Konsequenzen eben tragen". "Der Zug ist doch längst aus dem Bahnhof", so könnte eine weitere Abwehrlinie lauten, "die Doppelverdienerehe wird ohnehin zur Regel, es gibt wirtschafts- und sozialpolitisch keine Alternative zur Vereinbarung von Beruf und Familie, man darf infolgedessen durch eine rechtliche Anerkennung von Familienarbeit keine falschen Anreize setzen."

Aber soll die rechtlich fassbare Lebensleistung tatsächlich nur in dem bestehen, was die Arbeitskraft am Arbeitsmarkt wert gewesen ist? Dem verfassungsrechtlichen Postulat der grundsätzlichen Gleichwertigkeit von Berufstätigkeit und Familienarbeit würde dies nicht entsprechen. Wir brauchen eine Debatte über den "blinden Fleck", wir brauchen endlich eine moderne Errungenschaftsgemeinschaft, wir brauchen ein neues Konzept für die Inhaltskontrolle von güterrechtlichen Verträgen, wenn der vor der Ehe vereinbarte Güterstand nicht zum während der Ehe gelebten Ehemodell passt.

Autor: Prof. Dr. Barbara Dauner-Lieb , Universität zu Köln

FF 5/2017, S. 190 - 196

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