Die Diskriminierung von nichtehelichen Kindern kann nicht durch den Schutz legitimer Erwartungen des Erblassers und anderer Familienmitglieder gerechtfertigt werden (EGMR, Urt. v. 23.3.2017– Beschwerden Nr. 59752/13 u. 66277/13 [Wolter und Safert]).

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