Der geschäftsführende Ausschuss entschloss sich im November 1996 anlässlich der Herbsttagung in Hamburg, eine eigene Zeitschrift für die Mitglieder zu kreieren.
Dies war der Startschuss für die FF!
Sie ist seit 1.5.1997 auf dem Markt.
Ganz bewusst hat man damals den Begriff "Forum" gewählt. Dieses Forum sollte dem Austausch von Meinungen, der Diskussion von widerstreitenden Rechtsauffassungen Raum und gleichzeitig dem Praktiker, insbesondere dem Anwalt und der Anwältin Hilfestellung geben bei der täglichen Praxis.
Damit erhielt die FF ein Profil, das sich von anderen Zeitschriften unterschied und bis heute unterscheidet. Für den Leser war und ist ein hoher Wiedererkennungswert wichtig, den er in den einzelnen Abschnitten findet. Insofern war klar, dass nicht nur wichtige Mitteilungen für die Anwaltschaft, Berichte für Herbsttagungen, Personalien von Familienrichtern, von Änderungen bei der Besetzung von Oberlandesgerichten, dem Bundesgerichtshof und des Bundesverfassungsgerichts enthalten sein sollten. Aufsätze, Dokumentationen und die wichtigsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs und die dazu angefügten Anmerkungen machen den entscheidenden Wert der FF aus.
Insofern ist das Heft aufgeteilt in den weitgehend redaktionellen Teil mit Editorial, Interviews, FF aktuell, Mitteilungen, einem Aufsatzteil, Dokumentationen und Personalien.
Den ganz entscheidenden zweiten Abschnitt bieten die Rechtsprechungsübersicht mit einzelnen Entscheidungen, wenn möglich mit Anmerkungen und die Rechtsprechung kompakt, die von Gabriele Ey betreut werden. Unser Anspruch ist, die wichtigsten Entscheidungen abzudrucken oder zumindest auf sie hinzuweisen, wobei die Auswahl natürlich bei der Fülle der Entscheidungen immer schwieriger wird.
Abgeschlossen wird das Heft im Regelfall mit einer Rezension und dem Impressum.
Es war also von Anfang an geplant, die Mitgliederzeitschrift, die ja jedem ARGE-Mitglied kostenlos geliefert wird und die insofern ein Bindeglied zu den Gremien darstellt, ergänzt wird durch fachlich hochwertige Aufsätze und Anmerkungen, Hinweise zu bestimmten Gerichtsentscheidungen, Übersichtsaufsätze usw.
Zehn Jahre nach Gründung der Zeitschrift konnten wir feststellen, dass der Übergang von der "einfachen" Mitgliederzeitschrift zur "anerkannten" Fachzeitschrift geschafft war (vgl. FF 2004, Sonderheft 1, S. 39 ff., Schnitzler, Vom Mitteilungsblatt zur Fachzeitschrift – zur Entwicklung des Forum Familien- und Erbrecht FF).