Zum Zeitpunkt der Gründung stellte sich die Konkurrenzsituation so dar:
a) FamRZ
Die FamRZ (Gieseking Verlag), von dem Bonner Professor Bosch gegründet, war bereits seit Jahrzehnten der Marktführer im Familienrecht. Sie hieß damals noch Ehe und Familie (im privaten und öffentlichen Recht).
Die "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht, FamRZ" startete im April 1954 und zwar mit einem Artikel von Dr. Günther Dürig, damals noch Dozent in Tübingen, zu einem verfassungsrechtlichen Thema, nämlich Art. 3 Abs. 2 GG.
Im Jahr 1977, als die bahnbrechende Ehescheidungsreform zum 1.7. umgesetzt wurde, war der Umfang der Hefte noch relativ überschaubar, der Gesamtband enthielt 840 Seiten bei 12 Heften. 1997 war die Zeitschrift FamRZ im 44. Jahrgang, bereits zweibändig und umfasste 1.576 Seiten. 2016 schließlich hat der Gesamtumfang die Zahl von 2.000 Seiten bei mittlerweile 24 Heften deutlich überschritten.
Eine derart umfangreiche Zeitschrift kann der Nutzer eigentlich nur punktuell lesen und durchblättern. Vieles ist darüber hinaus für den normalen Familienrechtsanwalt auch nicht unbedingt relevant, es sei denn, er ist auch gleichzeitig in Betreuungssachen und im Erbrecht tätig.
b) FPR
Die Zeitschrift "Familie – Partnerschaft – Recht" ist zunächst im Haufe Verlag und später im Beck Verlag erschienen. Sie bezeichnete sich als ein interdisziplinäres Fachjournal für die Praxis.
Die FPR war mit den regelmäßigen Schwerpunktheften außerordentlich interessant. Themen waren z.B.: Folgen der Trennung, Verfahren und Rechtsmittel in Familiensachen oder Familien- und Strafrecht. Zu dem jeweiligen Themenschwerpunkt wurde die passende aktuelle Rechtsprechung aufbereitet. Ich persönlich habe die Zeitschrift sehr geschätzt. Sie wurde 2013 vom Markt genommen. Das Heft 12/2013 hatte den Themenschwerpunkt "Verzug, Verwirkung, Verzicht im Unterhaltsrecht".
Dieses letzte Heft war gleichzeitig auch der Übergang zu einer neuen Zeitschrift aus dem Beck-Verlag, die NZFam, auf die unten noch näher eingegangen wird.
c) FuR
"Familie und Recht" (FuR) erschien 1989 im Luchterhand-Verlag und ist nach wie vor auf dem Markt.
Sie hatte aufgrund ihrer zunächst interdisziplinären und wissenschaftlichen Ausrichtung zeitweise ernsthaft zu kämpfen; die Bestellzahlen erreichten erst nach der Neuausrichtung auf die Bedürfnisse der Anwaltschaft einen akzeptablen Bereich.
Die FuR wird von dem erfahrenen Kollegen Michael Klein aus Regensburg als Chefredakteur geführt.
Herausgeber und Beirat sind inzwischen durch weitere bekannte Familienrechtler, die schon bei der ZFE als Herausgeber oder Beiratsmitglieder fungiert haben, ergänzt worden.
d) ZFE
In der Folgezeit wurden zahlreiche Zeitschriften neu gegründet (der Markt schien förmlich zu explodieren!), so die ZFE, die 2002 beim ZAP-Verlag erschien.
Sie war gleichzeitig eine Zeitschrift für Familien- und Erbrecht. Herausgeber: Burandt aus Hamburg, Frieser aus Bonn, Heinke aus Bremen, Kindermann aus Bremen, Kleinwegener aus Detmold und Schwackenberg aus Oldenburg.
Die ZFE wurde 2011 eingestellt.