Grandel/Stockmann (Hrsg.)1. Auflage 2012, 1518 Seiten, 98 EUR, Nomos Verlag
Der von Grandel und Stockmann herausgegebene Kommentar enthält eine alphabetische Gesamtdarstellung des materiellen Rechts und des Verfahrensrechts, und zwar abgeleitet nach Stichworten.
Ein derart umfangreiches Stichwortverzeichnis gibt es auf dem Markt bisher noch nicht, insofern betreten die Autoren und die Herausgeber Neuland.
Es beginnt mit Abänderungsverfahren im Versorgungsausgleich und geht bis zur Zwangsheirat. Insgesamt 275 Begriffe, die neben Ausbildungsunterhalt, Erwerbsobliegenheit, Gesamtschuldnerausgleich, Rentensplitting auch so komplexe Begriffe beinhalten wie Versorgungsausgleichsverfahren (Hoenes, Aktuarin) oder familiengerichtliches Verfahren (Stockmann).
Hier und da sind auch Begriffe besprochen worden, die sich nicht sofort erschließen. So findet sich unter dem Begriff "Rollenwechsel" tatsächlich die sogenannte Hausmann-Rechtsprechung. Sucht man in dem umfangreichen Stichwortverzeichnis, das auch noch ergänzend mit über 60 Seiten den Kommentar abschließt, findet man unter dem Begriff "Hausmann-Rechtsprechung" den Verweis auf den "Rollenwechsel" (184, Schausten) aber auch auf den Begriff "Erwerbsobliegenheit" (93, Poppen).
Das Autorenteam haben die beiden Herausgeber überwiegend aus erfahrenen, bekannten Anwälten und Richtern zusammengestellt. Dr. Mathias Grandel ist Fachanwalt für Familienrecht in Augsburg und auch durch zahlreiche Beiträge in der FF und anderen Büchern bekannt. Roland Stockmann ist Direktor des Amtsgerichts Würzburg. Zu den Autoren gehören bekanntere Rechtsanwälte und Richter, wie z.B. Fritz Finke, VRiOLG Hamm a.D.; Monika Hamm, RAin München; Ingeborg Rakete-Dombek, RAin und Notarin Berlin; Dr. Enno Poppen, RA und Notar Celle; Joachim Schausten, RA Krefeld. Daneben hat offenbar vor allem Herr Stockmann Richterinnen und Richter aus seinem Familiengericht sowie einige Anwälte aus dem Würzburger Bereich aktiviert (die Richter Bernhard Böhm, Tobias Knahn, Thorsten Seebach, Antje Treu) sowie Rechtsanwälte aus Würzburg (Ralf Gurk, Lothar Wegener).
Insgesamt haben sich 23 Autorinnen und Autoren in diesem umfangreichen Buch mit rund 1.500 Seiten mit den verschiedenen Begriffen mehr oder weniger ausführlich befasst. Es würde zu weit führen, einzelne Beiträge herauszugreifen.
Auch wenn ich persönlich, ähnlich wie Burandt (FuR 2012, 590), eine andere Herangehensweise bei der Literatursuche vorziehe, ist auch für den erfahrenen Familienrechtler das Stichwortverzeichnis ein interessanter Weg, bestimmte Informationen schnell und unproblematisch zu finden. Insofern stellt dieses Buch eine echte Konkurrenz zu den gängigen Kommentaren, aber auch zu den Anwaltshandbüchern und Formularbüchern dar.
Ich könnte mir vorstellen, dass die Nutzer durchaus nicht nur bei Einsteigern, Referendaren und jungen Kolleginnen und Kollegen zu finden sind, sondern auch bei seit Langem im Familienrecht tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten.
Zu wünschen wäre allerdings, dass ähnlich wie in der JuS bei jedem Begriff eine oder zwei zentrale Fundstellen genannt würden, wo weiterführende Informationen nachzulesen sind, z.B. beim "Volljährigenunterhalt" (139) der Verweis auf Wohlgemuth, in: Eschenbruch/Klinkhammer, Der Unterhaltsprozess, 5. Aufl. 2009, Kapitel 3, Rn 354 f., und Klinkhammer, in: Wendl/Dose, 8. Aufl. 2011, § 2 Rn 468 f., und Isabel Götz, Unterhalt für volljährige Kinder, 2007, Rn 238.
Das Buch ist uneingeschränkt zu empfehlen.
Autor: Klaus Schnitzler
Klaus Schnitzler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht, Euskirchen