Das familienrechtliche Berechnungsprogramm WinFam,[93] welches im Modul "Nebengüterrecht" bislang nur eine Programmberechnung zur ehebezogenen Zuwendung ermöglichte, umfasst nunmehr auch die konkludente Ehegatteninnengesellschaft und den Gesamtschuldnerausgleich. Der familienrechtliche Kooperationsvertrag und die Schwiegerelternschenkung sollen im Lauf des Jahres 2016 folgen. Der Anwender wird mit Hilfetexten, die wie gewohnt auf die jeweilige Rechtsprechung verweisen, durch die Tatbestandsvoraussetzungen geführt. Die abschließende, im Einzelfall erforderliche Billigkeitsprüfung muss nach wie vor anhand der Tatumstände individuell vorgenommen werden.[94]
Autor: Dr. Thomas Herr , Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht, Kassel
FF 6/2016, S. 233 - 240
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