Meo-Micaela Hahne war von November 2001 bis zum April 2012 Vorsitzende des Familiensenats des BGH (XII. Zivilsenat).

Nach dem Jurastudium in Heidelberg, Lausanne und Genf und der Promotion 1973 entschied sie sich 1974 in den Justizdienst des Landes Baden-Württemberg einzutreten. Sie hat dann eine klassische Karriere als Familienrichterin in verschiedenen Stationen der Justiz absolviert. Zunächst beim Amtsgericht und Landgericht, dann beim Oberlandesgericht Karlsruhe und seit 1992 als Mitglied des XII. Zivilsenats des BGH, seit 1999 als stellvertretende Vorsitzende und dann ab November 2001 als Vorsitzende des Senats, dem sie 20 Jahre angehörte. Die Tätigkeit bei verschiedenen Gerichten wurde unterbrochen von Abordnungen als wissenschaftliche Mitarbeiterin an den XII. Zivilsenat und an das Bundesjustizministerium.

Daneben war sie jahrelang Vorsitzende der wissenschaftlichen Vereinigung für Familienrecht als Nachfolgerin von Prof. Schwab und von 1992 bis September 2004 Mitglied der ständigen Deputation des Deutschen Juristentages, zuletzt als stellvertretende Vorsitzende. Als Autorin hat sie an einer Vielzahl von Büchern mitgearbeitet, insbesondere dem "Johannsen/Henrich" und dem "Schwab" und zahlreiche Aufsätze vor allem in der FamRZ, aber auch in der FF veröffentlicht.

Eine umfassende Würdigung hat ihr Nachfolger Hans-Joachim Dose in Heft 7 der FamRZ verfasst. Den Ausführungen von Herrn Dose kann ich mich uneingeschränkt anschließen (FamRZ 2017, 510).

Für die Anwaltschaft ist von Bedeutung, dass sie bei zahlreichen Fortbildungsveranstaltungen als Dozentin teilgenommen und mehrfach auch auf Herbsttagungen der Arbeitsgemeinschaft viel beachtete Vorträge gehalten hat. Besonders erfreulich war, dass sie sich trotz ihrer Mitherausgeberschaft bei der FamRZ, immer auch den Anliegen der Zeitschrift Forum Familienrecht aufgeschlossen gezeigt und im Laufe der Jahre zwei umfangreiche Interviews mit dem Unterzeichneten geführt hat. Unmittelbar nach Inkrafttreten der umfangreichen Unterhaltsrechtsreform 2008 hatte ich das Vergnügen, Frau Dr. Hahne zu dieser Reform, aber auch zu 30 Jahren Familienrechtsreform zu interviewen (FF 2008, 48 ff.) sowie fünf Jahre später nach ihrem Ausscheiden im Dezember 2013 (FF 2013, 470 ff., Rückblick auf Entwicklungen der Rechtsprechung im Familiensenat des BGH).

Für die Belange der Anwaltschaft und insbesondere der FF hatte sie immer ein offenes Ohr, wofür ich ausdrücklich danken möchte. Für die Zukunft wünsche ich alles Gute und beste Gesundheit.

Autor: Klaus Schnitzler

Klaus Schnitzler

FF 6/2017, S. 249

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