Auch mehr als 4 Jahre nach der Umstellung der Rechtsprechung ist die Behandlung der Ansprüche der Schwiegereltern nach Zuwendungen an das Schwiegerkind in weiten Teilen noch nicht geklärt. Die Anzahl der von den Gerichten zu entscheidenden Fälle hat sicher erheblich zugenommen, weil die Position der Schwiegereltern sich deutlich verbessert hat. Der BGH wird aber noch reichlich Gelegenheit haben, sich mit dieser Fallgestaltung zu befassen.

Anwaltliche Vorsorge sollte die Risiken genau abwägen und insbesondere darauf bedacht sein, die Ansprüche der Schwiegereltern – wenn überhaupt – so geltend zu machen, dass sie noch im Zugewinnausgleich der Eheleute berücksichtigt werden können.

Der Beitrag war Gegenstand eines Referates anlässlich der Herbsttagung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht in Marburg vom 20.–22.11.2014.

Autor: Gerd Weinreich , Vors. Richter am OLG a.D., Oldenburg

FF 7/2015, S. 286 - 295

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