Die Nichtzulassungsbeschwerde, ein im Zivilrecht übliches Rechtsmittel, ist in Familiensachen nicht gegeben. Nicht zuletzt infolge der Reformen des Familienrechts in den letzten Jahren, insbesondere des Unterhaltsrechts und der Einführung des Familienverfahrensrechts, ist dies weder systematisch noch in sonstiger Weise nachvollziehbar.

Wegen …

der notwendigen Vereinheitlichung der Rechtsprechung,
der erheblichen Ausweitung der familiengerichtlichen Verfahren,
des notwendigen Gleichlaufs familienrechtlicher und sonstiger zivilrechtlicher Verfahren sowie wegen
der großen Bedeutung der Familiensachen für die Beteiligten

ist nach Auffassung des DAV die Nichtzulassungsbeschwerde in Familiensachen (wieder) einzuführen.

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