Die Jahresarbeitstagung Familienrecht des DAI fand traditionsgemäß in Köln vom 22. bis 23. April 2016 statt. Das Fortbildungsplus am Vortag mag zwar dazu beigetragen haben, dass die Teilnehmerzahl einen bisherigen Rekord von über 400 erreichte, wahrscheinlicher ist jedoch die Zugkraft des hochkarätigen Referententeams.
Nach der Eröffnung durch den Leiter des Fachinstituts, Rechtsanwalt und Notar Dr. Kleffmann, folgten die Grußworte der Vorsitzenden des Familienrechtsausschusses der BRAK, Börger, und der Vorsitzenden des Deutschen Familiengerichtstages, Vorsitzende Richterin am OLG München, Dr. Götz, die in humorvoller Weise zur Einstimmung darauf hinwies, wie der Alltag vom Familienrecht durchsetzt ist.
Den Einführungsvortrag hielt Vors. Richter am BGH Dose, anmoderiert von Frau Dr. Hahne, Vors. Richterin am BGH a.D., die auch den weiteren Verlauf des Tages durch ihre "Zwischenverfügungen" leitete.
In lockerer Weise referierte Herr Dose zunächst zur Historie des Unterhaltsrechts, für die alten Hasen des Familienrechts Erinnerungen weckend, für die Jüngeren interessante Aspekte zur Entstehungsgeschichte liefernd. Dann wurde eine Zusammenfassung des Nachscheidungsunterhalts unter dem Blickwinkel der BGH-Rechtsprechung dargestellt, die auf den aktuellen Stand zum Thema "Maß und Dauer des nachehelichen Unterhalts" brachte.
Der sich anschließende Vortrag von Frau Dr. Götz zum Thema "Kind und Geld" begann mit dem Zitat des bekannten Gedichts von Wilhelm Busch "Vater werden ist nicht schwer …" und arbeitete in bekannt treffender Weise und in ebenso bekannt fesselndem Vortragsstil das Thema umfassend ab.
Nach einer Kaffeepause schloss sich der Vortrag zu den Bewertungsgrundsätzen beim Zugewinnausgleich anhand der Rechtsprechung des BGH zum gleitenden Erwerb beim Nießbrauch von FAFamR Jörn Hauß an. Die etwas spröde Thematik, durchaus jedoch häufig in der täglichen Praxis, wurde verständlich und umsetzbar dargestellt.
Nach der Mittagspause hatte Aufsichtsführender Richter am Amtsgericht a.D. Dr. Viefhues die undankbare Aufgabe, die Zuhörer aus dem Suppenkoma aufzuwecken. Dies gelang ihm trotz des Themas "Verfahrensrecht" mit Schwerpunkt Verfahrenskostenhilfe und einstweilige Anordnung zum Unterhalt dank des lockeren Vortragsstils nach kürzester Zeit, zumal er auch die zahlreichen Fallstricke für den Praktiker aufzeigte und dadurch das Aufwachen beschleunigte.
Einmal wach, konnte Frau RAin und Notarin Kindermann die Zuhörer mit dem Thema "Risikovermeidung bei der Bearbeitung familienrechtlicher Mandate" schockieren, letztlich jedoch nicht entmutigen, weil sie die Vermeidungsstrategien ausreichend deutlich aufzeigte.
Nach der Kaffeepause schloss sich ein interessantes Referat von den Steuerberatern Benjamin Ballhorn und Jan König über die schwierige Frage der Unternehmensbewertung im Familienrecht an und lieferte wertvolle Hinweise für die Praxis unter Hinweis auf den vom Institut der Wirtschaftsprüfer entworfenen neuen Standard zu den Besonderheiten bei der Unternehmensbewertung zur Bestimmung von Ansprüchen im Familien- und Erbrecht (IDW ES 13).
Den traditionellen Abschluss des Tages bildeten die aktuellen Praxisfragen zum Versorgungsausgleich, referiert von Abteilungsleiterin des FamG Köln a.D. Bergmann mit kulturellen Tipps für die auswärtigen Tagungsteilnehmer.
Der nächste Tag, von Prof. Willutzki wie immer launig und sachkundig moderiert, begann mit einem Vortrag von Juniorprofessorin Sanders zu dem spannenden Thema "Einfluss des BVerfG auf das Familienrecht". Hier wurde deutlich gemacht, dass das BVerfG durch die Vielfalt der heutigen Familienstrukturen und den dadurch bedingten gestiegenen Regelungsbedarf auch immer häufiger angerufen wird. Interessant waren nicht zuletzt auch die Einblicke in die Alltagsarbeit des Gerichts und die Behandlung der Verfassungsbeschwerden durch die eigenen Erfahrungen der Referentin durch ihre Tätigkeit dort.
Von Richter am BGH Schilling schloss sich ein Galopp durch die aktuelle Rechtsprechung des BGH im Familienrecht an und brachte die Teilnehmer auf den neuesten Stand in allen wesentlichen Bereichen.
Nach der Kaffeepause referierte Dr. Soyka, Vors. Richter am OLG Düsseldorf a.D., zu den komplizierten Berechnungen beim Ehegattenunterhalt unter Berücksichtigung der BGH-Rechtsprechung und beschäftigte sich mit erfreulicher Deutlichkeit und Verständlichkeit mit dem etwas schwierigen Thema des Wohnvorteils mit allen Facetten.
Den Abschlussvortrag zu dem brisanten Thema "Familienrichter und Familienanwälte – ein nicht immer ganz konfliktfreies Verhältnis" wurde von FAFamR Schnitzler gehalten. Der Referent scheute sich nicht, das Konfliktpotential deutlich anzusprechen und klar darzustellen. Er beschrieb dies bei der Richterpersönlichkeit als Arroganz durch das Amt, die deshalb nicht erträglich sei, weil sie das Verhältnis zwischen Anwalt und Mandant beschädigen könne. Er bot aber gleichzeitig Wege an, diese Schwierigkeiten aufzulösen. Der richtige Weg sei, die Sache mit "Herz und Verstand" anzugeh...