Im Februar 2015 beauftragte das BJMV eine illustre, interdisziplinär besetzte Kommission[1] damit, Vorschläge für eine grundlegende Neuordnung der Eltern-Kind-Zuordnung zu erarbeiten. Rund zweieinhalb Jahre später, im Juli 2017 übergab der Arbeitskreis seinen Abschlussbericht.[2] Gleichsam auf der Zielgeraden hat der Gesetzgeber den Arbeitskreis u.a. mit der Einführung des Samenspenderregistergesetzes in Teilbereichen überholt; dass im Übrigen kurz vor Ablauf der Legislaturperiode keine unmittelbaren gesetzgeberischen Maßnahmen aus dem Bericht folgen würden, war zu erwarten. Das Schicksal der weiteren Vorschläge des Arbeitskreises ist derzeit völlig ungewiss. Konkrete Gesetzesvorhaben sind, soweit bekannt, rund ein Jahr nach Vorlage des Berichts noch nicht in Angriff genommen worden. Die Ergebnisse der Kommission sind es aber allemal wert, weiterhin in der Diskussion zu bleiben.

[1] Mitglieder des Arbeitskreises siehe Abschlussbericht S. 18.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge