Es trafen sich, wie jedes Jahr auf dem Anwaltstag, Politikerinnen und Politiker, Journalistinnen und Journalisten, Richterinnen und Richter mit den Familienanwältinnen und -anwälten zum regen Erfahrungs- und Meinungsaustausch. Die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht Rechtsanwältin Eva Becker gratulierte der neuen DAV-Präsidentin Edith Kindermann zu ihrer Wahl. Die Präsidentin ihrerseits dankte der Arbeitsgemeinschaft dafür, dass sie mit der Wahl ihrer Themen wichtige Beiträge auch für die Arbeit des Deutschen Anwaltvereins insgesamt leiste. Ein Thema, das die Präsidentin aktuell besonders beschäftigt, ist die RVG-Anpassung. Gerade im Familienrecht, so Kindermann, bereite das Thema Gebührenanpassung große Sorgen, weil an verschiedenen Stellen die Gegenstandswerte nicht mehr zeitgemäß seien. Besonders erwähnte sie hier das Kindschaftsrecht und die Verfahrenskostenhilfe. Die DAV- Präsidentin sprach auch über Nachwuchssorgen bei den Familienanwältinnen und -anwälten. Vor allem in diesem Zusammenhang könne nicht hoch genug bewertet werden, welche Wirkung die Arbeitsgemeinschaft nicht nur in der Fachöffentlichkeit habe, sie zeige mit ihren Veranstaltungen überall in der Republik, worin die originäre Arbeit der Familienanwälte besteht.
Ministerialrätin Dr. Daniela Goerdeler, die seit Kurzem die Unterabteilung Familienrecht im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz leitet, nachdem sie jahrelang in dieser Abteilung das Referat Kindschaftsrecht betreute, sprach in ihrem ausführlichen Grußwort ebenfalls der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht ihren Dank aus. Sie findet es besonders erfreulich, dass die Arbeitsgemeinschaft den Blick auf Themen lenkt, die in der aktuellen Debatte tendenziell zu kurz zu kommen drohen, z.B. der Versorgungsausgleich. Der zehnte Jahrestag der Strukturreform des Versorgungsausgleichs gebe den Anlass für eine gemeinsame Veranstaltung des Ministeriums, der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht und des Darmstädter Kreises, die im Herbst dieses Jahres stattfinden wird. Auch wenn das Versorgungsausgleichsgesetz sich als beständig erwiesen habe, gebe es Verbesserungsbedarf. Für Hinweise aus der Anwaltschaft zeigt sich Dr. Goerdeler sehr dankbar. Sie freue sich auch sehr auf die Stellungnahme aus dem DAV zum Referentenentwurf, der voraussichtlich in diesem Jahr vorgelegt werde. Aus ihrer Sicht seien bei den nötigen Ausbesserungen pragmatische Lösungen gefragt, damit der Versorgungsausgleich nicht nur noch wenigen Experten zugänglich wird.
Auch das Thema Inobhutnahme und Kinderschutz hält Dr. Goerdeler für besonders wichtig, ein Blick in die amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik bestätige dies. Und das dritte Thema schließlich, Familiengerichte an der Belastungsgrenze, ordnete sie in die allgemeinen Bestrebungen ein, die hohe Qualität der Justiz zu sichern. Es gebe bereits Gespräche mit den Ländern, um Konzepte zu erarbeiten. Ministerialrätin Dr. Goerdeler schloss ihre Rede mit der Feststellung, dass die Expertise und der Blick aus der anwaltlichen Praxis für das Ministerium eine große Bereicherung darstellen. So könnten Reformvorschläge erarbeitet werden, die später auch die Chance haben, den Praxistest zu bestehen. Namentlich erwähnte sie Reformbedarf im Kindschaftsrecht, Kindesunterhaltsrecht, die Vormundschaftsrechtsreform, das Namensrecht, das Abstammungsrecht, die zu erörternden Fragen rund um das dritte Geschlecht und nicht zuletzt die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Gesetzesänderung zur Stiefkindadoption.
Autor: Annette Wilmes
Annette Wilmes
FF, S. 266 - 268