Tagungsbericht
Die Tagung "Wer hat Angst vor der Errungenschaftsgemeinschaft? – Auf dem Weg zu einem partnerschaftlichen Güterrecht, Schlussfolgerungen aus dem 1. Gleichstellungsbericht" fand am 22.6.2012 in Berlin statt und wurde vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) organisiert. Ziel der Tagung war es, die Einführung einer modernen Errungenschaftsgemeinschaft als Wahlgüterstand zu diskutieren und Vorurteile gegenüber diesem in 14 europäischen Rechtssystemen geltenden Güterstand abzubauen.
Prof. Dr. Stephan Meder (Universität Hannover) begann mit einer historisch-kritischen Einführung. Das geltende Recht biete Paaren keinen praktikablen Güterstand, der gleichmäßige Teilhabe am gemeinsam erwirtschafteten Vermögen bereits während der Ehe gestatte. Die Gütergemeinschaft sei mit der gemeinsamen Verwaltung zu schwerfällig; die Haftung für voreheliche Schulden mache sie unattraktiv. Auch der neue Deutsch-Französische Wahlgüterstand sei eine Zugewinngemeinschaft, die Gütertrennung in der Ehe mit einem Vermögensausgleich nach der Scheidung verbinde.
Prof. Dr. Jürgen Wippermann (Kath. Stiftungsfachhochschule München/Benediktbeuren) stellte die Ergebnisse der repräsentativen Befragung "Partnerschaft und Ehe – Entscheidungen im Lebensverlauf" vor. Die Untersuchung zeige selbst bei Ehepaaren weitgehendes Unverständnis für das eheliche Güterrecht. Die Menschen gingen zum großen Teil davon aus, im gesetzlichen Güterstand erworbenes Vermögen gehöre sofort beiden Ehegatten gemeinsam. Die Menschen glaubten offenbar, Ehepaare lebten in einer Art Errungenschaftsgemeinschaft.
Prof. Dr. Dr. h.c. Gerd Brudermüller (VorsRiOLG, OLG Karlsruhe, Vorsitzender des Deutschen Familiengerichtstages) schlussfolgerte aus den Ergebnissen Prof. Dr. Wippermanns ein Bedürfnis für die Einführung der Errungenschaftsgemeinschaft als Wahlgüterstand. Dies sei auch angesichts der wachsenden Bedeutung des Güterrechts nach der Unterhaltsreform angezeigt.
Prof. Dr. Barbara Dauner-Lieb (Universität zu Köln) stellte die wesentlichen Unterschiede zwischen Zugewinngemeinschaft und Errungenschaftsgemeinschaft plastisch dar. Nehme man die Gleichwertigkeit von Familien- und Erwerbsarbeit ernst, sei es problematisch, dass bei der Zugewinngemeinschaft eine Vermögensbeteiligung des die Familienarbeit übernehmenden Ehegatten bis zur Scheidung ausgeschlossen sei. Haftungsfragen der Errungenschaftsgemeinschaft seien herausfordernd aber lösbar.
Maitre Edmond Jacoby, Notar aus Forbach, Frankreich, stellte die französische Errungenschaftsgemeinschaft, dort gesetzlicher Güterstand, in der Praxis dar.
Die von Dr. Anne Sanders (Universität zu Köln) moderierte Podiumsdiskussion begann und endete mit einem Statement der Teilnehmer. Ministerialrat Dr. Thomas Meyer (Bundesministerium der Justiz) sprach sich gegen die Errungenschaftsgemeinschaft aus. Prof. Dr. Katharina Boele-Woelki (Universität Utrecht) erklärte, die Errungenschaftsgemeinschaft sei in Europa weit verbreitet, so dass eine Einführung als Wahlgüterstand in Deutschland positiv wirken könne. Allerdings sei mehr Information über das Güterrecht erforderlich, damit die Bürger vom neuen Güterstand auch Gebrauch machen könnten. Sonka Gerdes (BMFSFJ) betonte, die Einführung der Errungenschaftsgemeinschaft sei aus gleichstellungspolitischen Gründen erforderlich. Prof. Dr. Tobias Helms (Universität Marburg) nahm den Vorschlag Dr. Meyers einer Reform der Gütergemeinschaft auf und erklärte, eine modernisierte Gütergemeinschaft könnte wesentliche Züge der Errungenschaftsgemeinschaft tragen. Noch immer steckten viele Frauen zugunsten der Familie beruflich zurück und verdienten güterrechtlichen Ausgleich. Dr. Angelika Nake (Fachanwältin für Familienrecht, Deutscher Juristinnenbund) bekräftigte, auch die Zugewinngemeinschaft mit dem Nebengüterrecht bringe der Praxis zahlreiche Probleme. In der anschließenden, lebhaften Diskussion äußerten sich unter anderem Prof. Dr. Anne Röthel (Bucerius Law School), Dr. Christoph-Eric Mecke (Universität Hannover), Prof. Dr. h.c. mult Hilmar Fenge (Universität Hannover), Prof. Dr. Heinz Holzhauer (Universität Münster), RiOLG Dr. Alexander Schwonberg (OLG Celle), RAin Dr. Ingrid Groß, RAin Dr. Eva Becker (DAV) und RAin Zümrüt Turan-Schnieders (Kommission Familienrecht, djb). Ein zusammenfassendes Schlusswort von Eva Maria Welskop-Deffaa (Leiterin der Abteilung Gleichstellung und Chancengleichheit, BMFSFJ) beendete die Tagung.
Autor: Dr. Anne Sanders, Universität zu Köln