– damit wollen wir uns auf der Herbsttagung befassen.
Ja, es ist wieder soweit: Vom 20.–22.11.2014 findet die Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht in Marburg statt.
Tatsächlich sind es nicht die Standardsituationen – sieht man einmal von der Frage der Höhe und Dauer des zu zahlenden nachehelichen Unterhaltes ab –, die uns Kopfzerbrechen bereiten: In welcher Höhe Kindesunterhalt zu zahlen ist oder ob die Voraussetzungen für die Einleitung eines Scheidungsverfahrens vorliegen, ist schnell geklärt.
Stattdessen kommen wir dann ins Grübeln, wenn Mietschulden der zuletzt nur von einem Ehegatten noch bewohnten Ehewohnung, Guthaben auf gemeinsamen Konten oder die Darlehenslast eines gemeinsam aufgenommenen Kredites aufzuteilen sind. Zu Stirnfalten führen häufig auch Vermögensfragen, die sich mit güterrechtlichen Regelungen nicht schlicht beantworten lassen, weil zum Beispiel die Schwiegereltern und ihre Zuwendungen ins Spiel kommen. Selten befasst man sich auch, zumindest gerichtlich, mit der Aufteilung von Haushaltsgegenständen und der Zuweisung der Ehewohnung. Auf durch hohe Fallzahlen erworbenes routiniertes Wissen werden nur Wenige zurückgreifen können. Wenn auch nicht so selten, so doch gleichermaßen unbeliebt ist in der familienrechtlichen Bearbeitung zudem der "angestellte" Ehegatte, der fleißig im Geschäft des anderen mitarbeitet. Auch wenn das Maß der Mitarbeit überschaubar war, stellt sich im Moment der Trennung die Frage, wie man – neben der Ehe – auch dieses Verhältnis schadlos beendet.
Gelegentlich kommen wir auch in Bedrängnis, wenn wir als Familienrechtler fachfremde Begriffe mit Leben füllen sollen. Wer kann schon von sich sagen, dass er die medizinische oder auch nur sozialrechtliche Bedeutung der Erklärung: "Ich kann nicht arbeiten" annähernd zutreffend im Unterhaltsverfahren beschreiben kann? Das Dilemma kann zudem darin bestehen, zu ahnen, aber nicht sicher zu wissen, dass die sich so erklärende Ehefrau des Mandanten gleichwohl nebenbei etwas hinzuverdient, ohne sich darüber zu erklären. In einem solchen Fall könnte ein Detektiv hilfreich sein. Was wir von diesem erwarten können und was nicht, wie er arbeitet und was er kostet, all das haben wir im Studium jedenfalls nicht gelernt.
Ebenso wenig werden sich die meisten von uns – trotz NSA Affäre – vertieft mit der (technischen) Sicherstellung der Vertraulichkeit des E-Mail-Verkehrs mit Mandanten befasst haben. Reicht etwa der formularmäßige Hinweis darauf, dass man auf diesem Kommunikationsweg absolute Vertraulichkeit nicht gewährleisten kann?
Zu all dem wollen wir Sie im Verlauf der Herbsttagung auf den neusten Stand bringen und unsere Fragen und Erfahrungen mit Ihnen austauschen. Für Unterhaltung ist darüber hinaus gesorgt:
Am Donnerstag wollen wir mit Ihnen bei "Gesprächen bei Speis und Trank" (und Musik und Tanz!) den Abend ausklingen lassen und am Freitagabend können wir die Gespräche nach dem Empfang im Fürstensaal des Marburger Schlosses und einer Begrüßung durch Prof. Dr. Helms von der Universität Marburg fortsetzen.
Das gesamte Programm der Herbsttagung nebst Anmeldeformular finden Sie auf unserer Homepage: http://familienanwaelte-dav.de/.
Ich würde mich freuen, wenn Sie sich die Zeit nähmen, mit uns zusammen all die spannenden Vorträge zu hören, zu diskutieren und sich über das tägliche Allerlei auszutauschen.
Auf Wiedersehen in Marburg!
Autor: Eva Becker
Eva Becker, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht, Berlin
FF 9/2014, S. 337