Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig hat angekündigt, ein umfangreiches Forschungsprojekt zu den Auswirkungen von Umgangskontakten auf das Kindeswohl aufzulegen. Dazu erklärt der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg:
"Wir begrüßen, dass Familienministerin Schwesig diese Forderungen der Unionsfraktion aufgegriffen hat. Angesichts der hohen Anzahl an Trennungsfamilien in Deutschland sowie vor dem Hintergrund von jährlich Zehntausenden Umgangsstreitigkeiten und Inobhutnahmen müssen wir endlich mehr über das Kindeswohl aus der Perspektive der Kinder wissen. Familiengerichte, Sachverständige, Jugendämter und Politik sind zwar verpflichtet, sich bei all ihren Entscheidungen vor allem am Kindeswohl zu orientieren. Die Ansicht, was das Kindeswohl ist und was es tatsächlich positiv beeinflusst, wird zurzeit aber weniger von seriösen Studien als von Mutmaßungen getragen. Dies gilt für das oft angeordnete Kontaktverbot nach Inobhutnahmen ebenso wie für das sogenannte Wechselmodell oder den Umgang mit einem Elternteil gegen den Willen des Kindes. Auch ist es wichtig zu erforschen, welche Bedeutung Elternkontakte für das Kindeswohl haben, wenn das Kind oder der Jugendliche langfristig anderweitig untergebracht ist."
Es ist bemerkenswert, dass bislang für Deutschland keine belastbaren wissenschaftlichen Befunde zum Kindeswohl nach Trennung der Eltern und bei Unterbringung in Pflegefamilien, Heim oder Inobhutnahmestellen vorliegen, die die Perspektive der Kinder in den Mittelpunkt stellen. Eine solche umfassende Studie ist für die Rechtspraxis sowie für den Gesetzgeber aber dringend notwendig. Die Union macht sich dafür stark, dass endlich die Forschungsdefizite beseitigt werden und danach gefragt wird, wie es den Kindern und Jugendlichen selbst geht – unabhängig davon, was ihre Eltern oder das Jugendamt wollen.“
Hintergrund:
Jedes Jahr sind ca. 170.000 Kinder und Jugendliche von der Scheidung ihrer Eltern betroffen. Tausende von Kindern und Jugendlichen erleben die Trennung ihrer nicht miteinander verheirateten Eltern. Etwa 30.000 der von der Scheidung oder Trennung ihrer Eltern betroffenen Kinder und Jugendlichen sind sogar dauerhaft einem starken Konflikt zwischen Mutter und Vater ausgesetzt. Darüber hinaus werden über 40.000 Kinder und Jugendliche jährlich im Rahmen einer Inobhutnahme von ihren Eltern getrennt. Für knapp 52.000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene begann im Jahr 2012 eine erzieherische Hilfe außerhalb ihres Elternhauses in einer Pflegefamilie, in einer Einrichtung oder in sonstigen Formen betreuten Wohnens.
Pressemitteilung der CDU/CSU Fraktion des Deutschen Bundestages vom 6.6.2014
FF 9/2014, S. 341 - 342