1. Zur Bindungswirkung familiengerichtlicher Anerkennungsentscheidungen nach den Vorschriften des AdWirkG. (BGH, Beschl. v. 17.6.2015 – XII ZB 730/12)
  2. Aufwendungen für die Adoption eines Kindes sind keine außergewöhnlichen Belastungen i.S.d. § 33 EStG (BFH, Urt. v. 10.3.2015 – VI R 60/11).

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