Neben Kinderfreibetrag und Kindergeld sowie Kinderzuschlag und Entlastungsbetrag für Alleinerziehende[17] hat vor allem das Elterngeld Bedeutung für die Familien. Publizistisch wird die "Erfolgsgeschichte Elterngeld"[18] nahezu frenetisch gefeiert, dient es doch der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Der Elternteil, der für ein Kind beruflich aussetzt, bekommt 67 % seines letzten Nettogehalts vom Staat, maximal 1.800 EUR im Monat. Treten beide Eltern beruflich kürzer, gibt es sogar länger Geld. Für Geburten ab dem 1.7.2015 kann das Elterngeld Plus in Kombination von Teilzeitarbeit und Empfang der staatlichen Leistung verwendet werden. Teilen sich Vater und Mutter die Kinderbetreuung, erhalten sie für einen zusätzlichen Zeitraum das Elterngeld.[19] Die Erfolgsgeschichte des Elterngeldes hängt auch damit zusammen, dass bei den 2008 geborenen Kindern nur jeder fünfte Vater in Elternzeit ging, dies jedoch bei den 2010 geborenen Kindern bereits bei jedem dritten Kind der Fall war. Allerdings kann von einer Parität bei der heimischen Kleinkindbetreuung noch nicht gesprochen werden. Im zweiten Quartal 2015 gingen 86,6 % der Elterngeldbezüge an Mütter, aber nur 13,4 % an Väter. Diese nehmen meist nur drei Monate Elternzeit, den Großteil, nämlich elf Monate und mehr, überlassen sie den Müttern.[20] Allerdings ist Spitzenreiter hinsichtlich der Väterbeteiligung bei Kindern, die 2013 geboren wurden, der bayerische Landkreis Main-Spessart mit 53,9 %. Die geringste Väterbeteiligung gab es in der nordrhein-westfälischen Stadt Gelsenkirchen mit 12,8 % sowie in Bremerhaven mit 13,6 %.[21] Bayern steht hinsichtlich des Väteranteils bundesweit hinter Baden-Württemberg (16,8 %), Berlin (16,6 %), Sachsen (15,5 %) und Hamburg (14,5 %) immerhin an fünfter Stelle (14,0 %).

[17] Vgl. dazu zuletzt Gesetz zur Änderung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags vom 16.7.2015 (BGBl 2015 I, 1202) sowie Schürmann, FamRZ 2015, 1454 f. und Schwarz, FamRB 2015, 312 ff.
[18] So z.B. von Bullion, in: Süddeutsche Zeitung Nr. 203 v. 4.9.2015, S. 5 u. Gesetzentwurf zum Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz – Allg. Teil, Stand 4.6.2014, S. 14 (http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Abteilung2/Pdf-Anlagen/gesetz-elterngeldplus-allgemeiner-teil,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf, Stand: 22.2.2016).
[19] Vgl. nur Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit, 17. Aufl. 2015, S. 8 (http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Elterngeld-ElterngeldPlus-und-Elternzeit,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf, Stand: 22.2.2016) und kurz FamRB 2015, 238.
[21] Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 24.9.2015 – 352/15, abrufbar im Internet unter https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2015/09/PD15_352_22922pdf.pdf?__blob=publicationFile (Stand: 26.1.2015).

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