1. Familienarbeit statistisch
Neben Kinderfreibetrag und Kindergeld sowie Kinderzuschlag und Entlastungsbetrag für Alleinerziehende hat vor allem das Elterngeld Bedeutung für die Familien. Publizistisch wird die "Erfolgsgeschichte Elterngeld" nahezu frenetisch gefeiert, dient es doch der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Der Elternteil, der für ein Kind beruflich aussetzt, bekommt 67 % seines letzten Nettogehalts vom Staat, maximal 1.800 EUR im Monat. Treten beide Eltern beruflich kürzer, gibt es sogar länger Geld. Für Geburten ab dem 1.7.2015 kann das Elterngeld Plus in Kombination von Teilzeitarbeit und Empfang der staatlichen Leistung verwendet werden. Teilen sich Vater und Mutter die Kinderbetreuung, erhalten sie für einen zusätzlichen Zeitraum das Elterngeld. Die Erfolgsgeschichte des Elterngeldes hängt auch damit zusammen, dass bei den 2008 geborenen Kindern nur jeder fünfte Vater in Elternzeit ging, dies jedoch bei den 2010 geborenen Kindern bereits bei jedem dritten Kind der Fall war. Allerdings kann von einer Parität bei der heimischen Kleinkindbetreuung noch nicht gesprochen werden. Im zweiten Quartal 2015 gingen 86,6 % der Elterngeldbezüge an Mütter, aber nur 13,4 % an Väter. Diese nehmen meist nur drei Monate Elternzeit, den Großteil, nämlich elf Monate und mehr, überlassen sie den Müttern. Allerdings ist Spitzenreiter hinsichtlich der Väterbeteiligung bei Kindern, die 2013 geboren wurden, der bayerische Landkreis Main-Spessart mit 53,9 %. Die geringste Väterbeteiligung gab es in der nordrhein-westfälischen Stadt Gelsenkirchen mit 12,8 % sowie in Bremerhaven mit 13,6 %. Bayern steht hinsichtlich des Väteranteils bundesweit hinter Baden-Württemberg (16,8 %), Berlin (16,6 %), Sachsen (15,5 %) und Hamburg (14,5 %) immerhin an fünfter Stelle (14,0 %).
2. Das "neue" bayerische Betreuungsgeld
Das mit den Stimmen der CSU am 1.6.2016 vom Bayerischen Landtag beschlossene bayerische Betreuungsgeld versucht, nahezu lückenlos an das Bundesbetreuungsgeld anzuknüpfen, dessen Erfolgsgeschichte erstaunlicherweise nicht in Bayern spielt. Von den bundesweit 570.599 Beziehern im 3. Quartal 2015 wohnen 139.951 in Nordrhein-Westfalen. Bayern nimmt mit 126.809 Beziehern nur den zweiten Platz ein, gefolgt von Baden-Württemberg mit 110.261 Bezugsberechtigten. Bundesweit entfallen 94,6 % auf die Mütter und lediglich 5,4 % auf die Väter. Allerdings sind es auch beim Elterngeld nur 2,3 % der Väter, die das Elterngeld für elf Monate oder länger beziehen, aber 97,7 % der Mütter, wobei die Tendenz bei den Vätern sogar rückläufig war.
Bayern will nunmehr das überwiegend in Nordrhein-Westfalen bezogene Betreuungsgeld für den Freistaat auf Länderebene lückenlos fortführen. Allerdings erfolgt dies nicht vollständig eins zu eins. Anspruchsvoraussetzung ist nämlich entgegen § 4a BEEG nach Art. 1 Abs. 1 Nr. 1 BayBtGG nicht nur, dass der Anspruchsberechtigte seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Freistaat Bayern hat, sondern die auszuzahlende Leistung wird zusätzlich daran angeknüpft, dass Eltern ihre Kinder rechtzeitig zu den ärztlichen Früherkennungsuntersuchungen bringen (Art. 1 Abs. 1 Nr. 4 BayBtGG). Damit wird die Gesundheitsprävention ein zusätzliches, neues Ziel des Betreuungsgeldes. Auch bei der Anmeldung in einer Kindertageseinrichtung oder bei Aufnahme eines Kindes in der Tagespflege müssen Eltern die altersentsprechende Früherkennungsuntersuchung nachweisen. Daher ist es konsequent, die Früherkennungsuntersuchung auch beim Betreuungsgeld als korrespondierender Leistung zur Kinderbetreuung zu fordern. Der bayerische Gesetzgeber will mit dem ...