OLG Düsseldorf, Beschl. v. 26.4.2018 – 4 U 15/18
Die Eltern eines dreieinhalbjährigen Kindes begehen keine Aufsichtspflichtverletzung, wenn ihr Kind alleine schlafen gelegt wird, dann aber unbeobachtet aufsteht und im Badezimmer einen Wasserschaden verursacht. (red. LS)
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