Inge Saathoff
Wussten Sie, dass im Sommer 1534 in der Stadt Münster aufgrund eines erheblichen Frauenüberschusses – unter den münsterschen Täufern gab es fast dreimal so viele Frauen wie Männer – die Polygynie eingeführt wurde? Jan van Leiden, der Kopf der Münsterschen Täufer selbst hatte im Verlauf des Täuferreiches 16 Ehefrauen. Goldene Zeiten für Familienrechtler? Wie würde sich durch die zunehmende Zahl der Ehefrauen auch die Zahl der rechtlichen Probleme bei Trennung und Scheidung potenzieren, denke man nur einmal an die Rangfolge der Unterhaltsansprüche. Das Täuferreich wurde in Münster am 24.6.1535 durch ein Blutbad beendet. Die drei verbliebenen Oberhäupter der Täufer wurden schließlich zum Tode verurteilt, zu Füßen der Lamberti-Kirche auf dem Prinzipalmarkt zu Tode gefoltert und schließlich in den eigentlich zu Gefangenentransporten bestimmten eisernen Körben am Turm der Lamberti-Kirche aufgehängt und zur Schau gestellt, "dass sie allen unruhigen Geistern zur Warnung und zum Schrecken dienten, dass sie nicht etwas Ähnliches in Zukunft versuchten oder wagten".
Münster bietet also eine sehr bewegte Vergangenheit, die mit den Käfigen an der Lamberti-Kirche auch heute noch sichtbar ist. Wem ist im Übrigen die Innenstadt nicht auch durch die rasanten Fahrradfahrten des Tatortkommissars in Münster bekannt? Wir hoffen, dass auch unser Programm der diesjährigen Herbsttagung in Münster in der Zeit vom 29.11. bis 1.12.2018 für Sie nicht weniger spannend, wenn auch nicht so blutrünstig ist. Der Donnerstag ist wieder mit Vorträgen bestückt, die in gewohnter Weise über den Tellerrand hinausgehen. So wird Herr Prof. Dr. Dutta zu den Auskunftsansprüchen im internationalen Rechtsvergleich referieren, während Herr Prof. Dr. Klinkhammer, Stv. Vors. Richter am BGH, sich mit der Sättigungsgrenze und dem konkreten Bedarf im Unterhalt beschäftigt. Frau Prof. Dr. Kaiser thematisiert die Ehe für alle – Die Unvollendete? – und Frau Dr. Gössl, LL.M. (Tulane) setzt sich mit dem dritten Geschlecht auseinander und damit mit einer Thematik, die selbst bei der Findung der richtigen Begrifflichkeit für das Personenstandsrecht erhebliche Schwierigkeiten bereitet.
Der Freitag ist dem Tagesgeschäft des Familienrechtlers gewidmet. Dabei geht es um die betriebliche Altersversorgung, maßgeschneiderte Eheverträge, Abänderungen in Kindschaftssachen und Gebühren wie auch um Unternehmensbewertungen im Güterrecht. Der Unternehmensbewertung ist dabei ein längerer Zeitblock eingeräumt, um der Frage, wie die Bewertung als solche erfolgt, ebenso Raum zu geben wie auch dem Praktiker zu vermitteln, welche Unterlagen der Sachverständige dafür konkret benötigt. Wie diese Erkenntnisse umzusetzen sind, wird Thema eines weiteren Workshops am Freitag sein, der sich mit der Vollstreckung der Auskunfts- und Belegansprüche beschäftigt.
Die dritte Schiene am Freitag nimmt nochmals die Anliegensklärung im familienrechtlichen Erstgespräch unter die linguistische Lupe. Wer die Herbsttagung im vergangenen Jahr besucht hat, erinnert sich sicher an den sehr kurzweiligen Vortrag von Frau Dr. Pick, Gesprächsforscherin.
Auch wenn uns die Datenschutzgrundverordnung bereits seit einiger Zeit beschäftigt oder gar belästigt, sind in diesem Bereich sicherlich immer noch viele Fragen offen, zumal wir im Familienrecht viel mit Datenerhebung zu tun haben. Was wir gerade im Familienrecht besonders zu beachten haben und ob Sie hierauf bereits richtig eingerichtet sind, wollen wir am Samstag von Frau Dr. Auer-Reinsdorff erfahren.
Wie üblich wird es auch genügend Zeit und Raum geben, sich mit den Kollegen auszutauschen, sei es im Rahmen der Gespräche bei Speis und Trank oder auch anlässlich des Empfangs der Universität Münster, der im Erbdrostenhof stattfinden wird. Ich hoffe, wir sehen uns!
Autor: Inge Saathoff
Inge Saathoff, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht, Oldenburg
FF 9/2018, S. 337