Entscheidungsstichwort (Thema)
Verjährungsunterbrechung und -einrede in der Gerichtskosten-Erinnerung
Leitsatz (amtlich)
Bei der Verjährungsunterbrechung durch Beantragung oder Vornahme gerichtlicher oder behördlicher Vollstreckungshandlungen kommt es, abgesehen von der Antragsrücknahme oder -ablehnung oder von der Aufhebung der Vollstreckungshandlung, nicht darauf an, in welcher Zeit die Anträge bearbeitet werden, ob oder wann sie zu Vollstreckungsmaßnahmen führen und auch dem Schuldner zugehen oder ob Vollstreckungshandlungen erfolglos bleiben.
Für die gegen Gerichtskosten erhobene Verjährungseinrede ist die Kostenerinnerung statthaft, über die der originäre Einzelrichter des Kostensenats entscheidet.
Normenkette
BGB § 212; GKG §§ 5, 66; JBeitrO §§ 1, 5, 8
Tatbestand
A.
Streitig ist die Verjährung der Gerichtskostenrechnung für die vom Kläger zurückgenommenen Klage V 224/00 in eigener Sache gegen das damalige Finanzamt Hamburg-1.
I.
Nach abweisendem Gerichtsbescheid vom 21. Juni 2001, Antrag auf mündliche Verhandlung vom 25. Juli 2001 und Klagerücknahme vom 08. August 2001 ist das Klageverfahren mit Beschluss vom 09. August 2001 eingestellt worden. Die als Gerichtskosten anzusetzenden Beträge hat das Finanzgericht der Justizkasse gemäß Ausdruck vom 13. August 2001 übermittelt (Finanzgerichts-Akte --FG-A-- Bl. 44 ff., 51 f., 58 f., 60, Vorbl.).
Dementsprechend hat die Justizkasse mit Kassenzeichen XXX die fälligen Gerichtskosten dem Kläger und Kostenschuldner am 08. Oktober 2001 in Höhe von 180 DM berechnet (ab 2002 umgerechnet 92,03 Euro; vgl. FG-A Bl. 64 ff., 88; Justizkasse-Akte --JK-A-- Bl. 284).
Für die Verjährung geht es um deren Unterbrechung im Rahmen zunächst folgender Maßnahmen:
- 07. November 2001 Mahnung (JK-A Bl. 284, FG-A Bl. 88).
- November 2001 Unveränderte Meldeauskunft (JK-A Bl. 58).
- März 2002 Aufenthaltsanfrage an Einwohnermeldeamt mit der Bitte um Suchvermerk kommt zurück mit bisheriger Meldeanschrift (JK-A Bl. 64).
- März 2002 Anschriftenanfrage an die Post kommt zurück mit Vermerk: "Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln" (JK-A Bl. 65).
- Juli 2002 Aufenthaltsanfrage an Einwohnermeldeamt mit der Bitte um Suchvermerk kommt zurück mit bisheriger Meldeanschrift (JK-A Bl. 68).
- August 2002 Grundbesitzanfragen an Grundbuchämter Altona, Hamburg und Blankenese kommen zurück mit Vermerken "kein Grundvermögen", "nach dem Eigentümerverzeichnis nicht zu ermitteln" (JK-A Bl. 69, 73, 74).
- August 2002 Mitteilung an die Rechtsanwaltskammer (JK-A Bl. 71R).
- August 2002 Aufrechnungsersuchen an Finanzamt Hamburg-Altona über 6,3 T€, Anlage mit Aufstellung der Beträge fehlt in der Akte (JK-A Bl. 72).
- April 2003 Sachstandsmitteilung an Rechtsanwaltskammer: Beitreibung kann zur Zeit nicht fortgesetzt werden, da die Privatanschrift nicht bekannt ist (JK-A Bl. 75).
- August 2004 Meldeauskunft mit neuem Einzugsdatum 30. November 2003 (JK-A Bl. 76).
- 15. September 2004 Vollstreckungsauftrag an den Vollziehungsbeamten W, Altona, zur Mobiliarvollstreckung. Die spezifizierte Aufstellung über 10.501,65 Euro umfasst zugleich 12 weitere offene Forderungen gegen den Schuldner, darunter Aktenzeichen ab 1987 aus zivil-, arbeits- und 3 weiteren finanzgerichtlichen Verfahren und Fälligkeiten ab 1995 (JK-A Bl. 77 f.).
- 31. Mai 2005, 11.30 h, Vollziehungsbeamter sucht erfolglos die Wohn-Meldeanschrift auf (JK-A Bl. 77).
- 07. Juni 2005 Schreiben des Vollziehungsbeamten an die gemeldete Adresse; kommt mit Postvermerk "nicht zu ermitteln" zurück (JK-A Bl. 79).
- Juni 2005 Vollziehungsbeamter vermerkt: Schuldner nicht angetroffen. Zweifel an der Wohnung wegen nicht vorhandenen oder zugeklebten Briefkastens. Klingelschild könnte den 2. Stock betreffen, wo Schuldner gemeldet ist und eine Wohnung zum Verkauf steht (JK-A Bl. 77R).
- Juli 2005 Vollstreckungsauftrag vom September 2004 wird erfolglos zurückgegeben mit Kosten 18 € (JK-A Bl. 77).
- Überprüfung der Büroanschrift im Gerichtskastenverzeichnis (JK-A Bl. 80).
- Juli 2005 Unveränderte Meldeauskunft (JK-A Bl. 81).
- Juli 2005 Aufenthaltsanfrage an Einwohnermeldeamt zwecks weiterer Ermittlungen vor Ort (JK-A Bl. 82).
- 12. Juli 2005 Schreiben an die gemeldete Adresse mit spezifizierter Aufstellung der 13 Forderungen und mit Androhung der Türöffnung; kommt mit Postvermerk vom 14. Juli 2005 "nicht zu ermitteln" zurück (JK-A Bl. 83-85).
- August 2005 Unveränderte Meldeauskunft (JK-A Bl. 87).
- November 2005 Unveränderte Meldeauskunft (JK-A Bl. 89).
- November 2005 Anfrage an Amtsgericht Hamburg-Altona nach eventuell aus dortiger Akte ersichtlicher privater Bankverbindung. Antwort vom 13. Dezember 2005 mit Hinweis auf Beruf Rechtsanwalt und auf Sozietät (JK-A Bl. 90, 94).
- November 2005 Wiederholte Aufenthaltsanfrage zwecks weiterer Ermittlungen vor Ort beim Einwohnermeldeamt (JK-A Bl. 91). Einwohnermeldeamt antwortet, dass Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind und dass es Um- oder Abmeldung mitteilen werde (JK-A Bl. 92).
- Januar 2006 Einwohnermeldeamt teilt mit, dass Schul...