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FG Nürnberg Urteil vom 21.07.2009 - 1 K 733/2007

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Versteuerung eines negativen Aktiengewinns einer Kapitalgesellschaft im Falle eines Veräußerungsgewinns im VZ 2003

 

Leitsatz (amtlich)

Ein negativer Aktiengewinn erfüllt auch im Falle eines Gewinns aus der Rückgabe von Investmentanteilen die Tatbestandsvoraussetzung "Gewinnminderung" des § 40a Abs. 1 Satz 2 KAGG i.d.F. des Korb II-Gesetzes i.V.m. § 8b Abs. 3 KStG.

Im VZ 2003 liegt keine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung von § 40a Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 43 Abs. 18 KAGG i.d.F. des Korb II-Gesetzes vor.

 

Normenkette

KStG § 8b Abs. 2-3; KAGG i.d.F. des Korb II-Gesetzes § 40a Abs. 1 S. 2; KAGG i.d.F. des Korb II-Gesetzes § 43 Abs. 18

 

Tatbestand

Streitig ist die Anwendung des § 8b KStG auf einen negativen Aktiengewinn aus der Veräußerung von Investmentanteilen.

Bei der Klägerin handelt es sich um ein genossenschaftliches Kreditinstitut.

Die Klägerin hielt 2.265 Anteile an dem Investmentsondervermögen „FONDS A“ (ISIN:) in ihrem Betriebsvermögen. Die Klägerin hatte die Fondsanteile im Rahmen der Fusion mit der ehemaligen Raiffeisenbank 1 in 1978 übernommen. Diese hatte die Anteilscheine 1969 erworben. Die Anschaffungskosten betrugen 15,789 € je Anteil, insgesamt 35.762,09 €. Die Anteile wurden am 26.11.2003 zu einem Preis von 24,60 € pro Anteil, insgesamt also 55.719 € an die Fondsgesellschaft zurückgegeben. Dabei wurde ein Veräußerungsgewinn von 19.957 € erklärt und versteuert.

In der Zeit vom 04.05.2006 bis 24.05.2006 fand für die Jahre 2002 bis 2004 bei der Klägerin eine Betriebsprüfung statt, die u.a. zu folgender Feststellung führte (vgl. Bp-Bericht vom 05.07.2006, Tz. 1.17):

Bei dem Wertpapiersondervermögen „FONDS A“ handelt es sich um einen jährlich Mitte November ausschüttenden Aktienfonds, der im Jahr 1956 in Deutschland aufgelegt wurde....

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