1Umlagebetrag ist der Anteil an den umlagefähigen Kosten, der innerhalb eines Aufgabenbereichs oder einer Gruppe für einen Umlagepflichtigen ermittelt wird. 2Ein Umlagepflichtiger kann mehreren Aufgabenbereichen oder Gruppen innerhalb eines Aufgabenbereichs zugeordnet sein. 3Die Umlagepflicht und die Verteilung der Kosten innerhalb eines Aufgabenbereichs bestimmen sich nach Maßgabe der §§ 16e bis 16l[1] [Vom 01.01.2018 bis 30.06.2021: §§ 16e bis 16k.]

[1] Geändert durch Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz - FISG) vom 03.06.2021. Anzuwenden ab 01.07.2021.

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