Wie bereits ausgeführt, gestattet die Zweckbestimmung der Erhaltungsrücklage nur unter besonders engen Voraussetzungen einen Zugriff zum Ausgleich von Liquiditätsengpässen.[1] Weist die Erhaltungsrücklage aber einen Bestand auf, der auch hinsichtlich möglicher größerer Erhaltungsmaßnahmen nicht erforderlich ist (überschießende Reserven), können die Wohnungseigentümer zum Ausgleich sonstiger Liquiditätsengpässe eine Teilauflösung der Erhaltungsrücklage beschließen.

 

Musterbeschluss: Teilauflösung der Erhaltungsrücklage zwecks Ausgleichs einer aktuellen Liquiditätslücke

TOP XX Teilauflösung der Erhaltungsrücklage zwecks Ausgleichs von Liquiditätslücken

Die Erhaltungsrücklage weist derzeit liquide Mittel in Höhe von 80.457 EUR auf. Größere Erhaltungsmaßnahmen (Instandhaltung oder Instandsetzung) des Gemeinschaftseigentums sind nicht absehbar. Für eine Wohnanlage vergleichbaren Alters, vergleichbarer Größe und Ausstattung ist eine Erhaltungsrücklage in Höhe von 50.000 EUR angemessen. Aufgrund des Erfordernisses eines Zukaufs von Heizöl und zur Deckung sich abzeichnender Liquiditätslücken auf dem gemeinschaftlichen Girokonto wegen Hausgeldrückständen einzelner Wohnungseigentümer, deren gerichtliche Beitreibung finanziert werden muss, beschließen die Wohnungseigentümer eine Teilauflösung der Erhaltungsrücklage in Höhe von 15.000 EUR. Der Verwalter wird insoweit ermächtigt, diesen Betrag vom Konto der Erhaltungsrücklage dem gemeinschaftlichen Girokonto anzuweisen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: _____

Nein-Stimmen: _____

Enthaltungen: _____

Der Versammlungsleiter verkündete folgendes Beschlussergebnis:

______________

Der Beschluss, _____ (Inhalt), wurde angenommen/abgelehnt.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge