Rz. 108

Das Nachlassinventar (siehe Rdn 81 ff.) ist nur in den Fällen zu errichten, in denen der Erblasser seinen letzten Wohnsitz in Finnland hatte.[31] Auf der Basis des Nachlassinventars wird die Erbschaftsteuer erhoben. Das Nachlassinventar ersetzt die Erbschaftsteuererklärung.

 

Rz. 109

Hatte der Erblasser seinen letzten Wohnsitz außerhalb Finnlands, wird statt der Errichtung des Nachlassinventars eine Erbschaftsteuererklärung abgegeben.[32] In der Steuererklärung sind umfangreiche Angaben zu den in Finnland sowie im Ausland befindlichen Nachlassgegenständen zu machen, die dann als Grundlage für die Steuerbemessung genommen werden.

 

Rz. 110

Die Erbschaftsteuererklärung ist binnen drei Monaten nach dem Tode des Erblassers bei dem Finanzamt in Finnland einzureichen. Unter der Internetpräsenz der Finanzbehörden in Finnland sind Erläuterungen und Formular auch in englischer Sprache zu finden.[33] Von einer Abgabe ohne vertiefte Kenntnis wird abgeraten. Eine Fristverlängerung wird großzügig erteilt, soweit sie vor Ablauf der Frist beantragt wurde. Es ist mit einer Bearbeitungszeit von sechs Monaten bis zu einem Jahr zu rechnen. Sofern der Erblasser kein Vermögen in Finnland hinterlässt, ist die Steuererklärung bei dem Finanzamt des Erben/Begünstigten einzureichen.

 

Rz. 111

Banken in Finnland lassen sowohl das Europäische Nachlasszeugnis als auch einen Erbschein als Nachweis der Erbenstellung gelten. Ein deutsches notarielles Testament wird nach der Erfahrung des Verfassers als Nachweis nicht anerkannt. Dies betrifft auch die Umschreibung des Grundstücks im Grundbuch. Hierfür ist in Finnland die "Maanmittauslaitos-Behörde" zuständig. Trotz englischsprachigen Internet-Auftritts[34] braucht es in der Praxis neben finnischer Sprachkenntnis in einzelnen Fällen etwas Beharrlichkeit, im internationalen Erbfall den Erben im Grundbuch eintragen zu lassen.

[31] Aarnio/Kangas/Puronen, S. 70.
[32] Vgl. Aarnio/Kangas, Perunkirjoitusopas, Muster 32.
[33] Siehe www.vero.fi, dort Formular 3620e mit Erläuterung.
[34] Siehe https://www.maanmittauslaitos.fi/en/real-property/services/register-your-ownership-property.

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