I. Besteuerung der Gesellschaft
1. Einkommensteuer
Rz. 185
In Finnland ist die Aktiengesellschaft selbst Steuersubjekt und unterliegt damit der Einkommensteuer nach TVL 9 §, worunter auch die Gewerbesteuer (EVL) fällt. Die Steuer beträgt 20 %.
Rz. 186
Nach EVL 6b.1 sind Veräußerungsgewinne aus der Veräußerung von Aktien, die im Anlagevermögen von Aktiengesellschaften gehalten wurden, steuerfrei. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist u.a., dass die veräußernde Gesellschaft mindestens ein Jahr ununterbrochen mit mindestens 10 % an der Untergesellschaft beteiligt war und die veräußerten Aktien gerade zu diesem Aktienbestand gehören. Unter denselben Voraussetzungen ist es der Aktiengesellschaft nach EVL 6b.4 grundsätzlich verwehrt, Veräußerungsverluste geltend zu machen.
Rz. 187
Um eine Kettenbesteuerung zu vermeiden, sind Dividenden, die an andere Gesellschaften oder sonstige Körperschaften bezahlt werden, gem. EVL 6a.1 grundsätzlich steuerfrei.
2. Mehrwertsteuer
Rz. 188
Des Weiteren muss eine Aktiengesellschaft grundsätzlich Mehrwertsteuer abführen. Der allgemeine Mehrwertsteuersatz beträgt 24 %. Das System der Abführung der Mehrwertsteuer ist der deutschen Quellenbesteuerung vergleichbar. Nähere Informationen sind bei der Steuerbehörde erhältlich (www.vero.fi).
II. Besteuerung der Aktionäre
Rz. 189
Die Dividenden, die von privaten Aktiengesellschaften an die Aktionäre bezahlt werden, werden gem. TVL 33b § nach folgendem, etwas komplizierten Verfahren besteuert:
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25 % der Dividenden sind steuerpflichtige Kapitalerträge und 75 % davon steuerfrei, soweit die Dividenden einen Betrag von 8 % des Anteils des Steuerpflichtigen am Nettovermögen der Gesellschaft nicht übersteigen. |
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Soweit die Dividenden den Betrag von 150.000 EUR überschreiten, sind 85 % der (150.000 EUR überschreitenden) Dividenden steuerpflichtige Kapitalerträge und 15 % der (150.000 EUR überschreitenden) Dividenden steuerfrei. |
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Soweit die Dividenden den Betrag von 8 % des Anteils des Steuerpflichtigen am Nettovermögen der Gesellschaft übersteigen, sind 75 % der Dividenden steuerpflichtige Erwerbseinkünfte und 25 % davon steuerfrei. |
Beispiel 1: Das Nettovermögen der X Oy beträgt 1000.000 EUR zum Ende des letzten Geschäftsjahres. 8 % davon sind 80.000 EUR. Wenn der einzige Aktionär eine Dividende von 50.000 EUR erhält, sind 12.500 EUR (25 %) davon steuerpflichtige Kapitalerträge und 37.500 EUR davon steuerfrei; die 8 %-Grenze wird nicht überschritten.
Beispiel 2: Das Nettovermögen der Y Oy beträgt 1000.000 EUR zum Ende des letzten Geschäftsjahres. 8 % davon sind 80.000 EUR. Wenn der einzige Aktionär eine Dividende von 100.000 EUR erhält, wird die Grenze von 8 % des anteiligen Gesellschaftsvermögens um 20.000 EUR überschritten. Diese 20.000 EUR werden zu 75 % als Erwerbseinkünfte besteuert.
Beispiel 3: Das Nettovermögen der Z Oy beträgt 15.000.000 EUR. Sie schüttet an ihre einzige Aktionärin 200.000 EUR als Dividende aus. 8 % von 15.000.000 EUR sind 1.200.000 EUR, so dass die Grenze von 8 % des anteiligen Gesellschaftsvermögens nicht überschritten wird. Es wird jedoch der Betrag von 150.000 EUR um 50.000 EUR überschritten. Diese 50.000 EUR werden zu 85 % (42.500 EUR) als Kapitalerträge mit dem progressiven, persönlichen Steuersatz besteuert.
Weitere Informationen und Materialien, wie z.B. Muster und Internetadressen (inklusive Links zu Formularen und amtlichen Texten), befinden sich im Downloadbereich.