Rz. 88
Ein Vertrag über den Nachlass einer lebenden Person ist gem. PK 17:1 unwirksam. Dadurch sind Erbverträge in Finnland ausgeschlossen. Gemeinschaftliche Testamente werden jedoch nach heutiger Rechtsauffassung nicht als Verträge i.S.d. PK 17:1 angesehen und sind zulässig (siehe Rdn 69).[25]
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen